Nachrichten aus Berlin

Aktuelles aus Anwaltschaft und Rechtspolitik

Themen der Ausgabe 6/2024 sind u.a.: Umfrage zu Aggression und Hetze gegen Anwältinnen und Anwälte; Equal Pay Day für Anwältinnen erst am 25. März; Letztmalige Fristverlängerung für Schlussabrechnungen von Corona-Wirtschaftshilfen

20.03.2024Newsletter
  • Immer wieder werden Anwältinnen und Anwälte bedroht, weil sie bestimmte Mandate übernehmen. Die BRAK will mit einer aktuellen Umfrage erforschen, wie häufig das in Deutschland geschieht und wie die Betroffenen damit umgehen. Bitte unterstützen Sie die Umfrage mit Ihrer Teilnahme!
  • Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr am 6. März lag, markiert symbolisch den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern. Für das Jahr 2023 beträgt der so genannte Gender Pay Gap wie in den Vorjahren 18 %. In der Anwaltschaft ist er jedoch deutlich größer. Für angestellte Anwältinnen liegt der Equal Pay Day rechnerisch erst am 25. März.
  • Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden. Das haben die Berufsorganisationen der „prüfenden Dritten“ aus Anwaltschaft, Steuerberaterschaft und Wirtschaftsprüfer:innen im Gespräch mit Bund und Ländern als Einigung erreicht. Zudem wird der Prüfungsprozess vereinfacht und beschleunigt.
  • In Schiedsverfahren sollen künftig weniger Formalien zu erfüllen sein und Verhandlungen per Videokonferenz durchgeführt werden können. Für die Prüfung und Vollstreckbarerklärung durch staatliche Gerichte sollen Dokumente auf englisch eingereicht werden können. Das sieht ein aktueller Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, den die BRAK ausdrücklich begrüßt.
  • Mit der Verantwortungsgemeinschaft will das Bundesjustizministerium es Erwachsenen ermöglichen, außerhalb von Ehe oder Liebesbeziehungen rechtliche Verantwortung füreinander zu übernehmen. Die BRAK sieht keinen Bedarf für ein solches neues Instrument. Sie verweist auf bereits existierende rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Das Bundesinnenministerium plant, die Datenschutzaufsicht zu vereinheitlichen und das Bundesdatenschutzgesetz zu überarbeiten. Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer sollte die Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft bei einer selbstverwalteten anwaltlichen Stelle liegen. Zudem warnt sie davor, das Zurückbehaltungsrecht für anwaltliche Handakten durch datenschutzrechtliche Ansprüche auszuhebeln.
  • Damit die Gerichte Streitwerte für arbeitsrechtliche Verfahren möglichst einheitlich festlegen, gibt es den Streitwertkatalog. Die Streitwertkommission der Landesarbeitsgerichte hat im Februar eine aktualisierte und ergänzte Fassung veröffentlicht.
  • Die beiden sehr erfahrenen Referierenden Dr. Anja Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, und Dieter Kunz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, vermitteln am 9. April 2024 die Grundlagen zur optimalen Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und zeigen die Handlungsmöglichkeiten aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf.