Kammer Freiburg

Verzicht auf Anwaltszulassung – Ein Blick auf die Verzichtstrends und ihre Auswirkungen

In den letzten Jahren verzeichnete die Kammer Freiburg einen Rückgang der Mitgliederzahlen. Trotz leichten Wachstums, fällt der Anstieg von Verzichten auf die Zulassung als Rechtsanwältin/-anwalt oder Syndikusrechtsanwältin/-rechtsanwalt auf.

24.04.2024Aus den Kammern
Das Bild zeigt einen steigenden Graphen in einer Tabelle, die den Anstieg der Verzichte seit 1999 verdeutlicht

Alle Verzichte seit 1999 nach Monaten

Mittlerweile wächst die Mitgliederanzahl der Rechtsanwaltskammer Freiburg (RAK Freiburg) wieder leicht. Sie führt dieses Wachstum auf Rechtsänderungen zurück, wie die Einführung des Berufs Syndikusanwältin/Syndikusanwalt und die Zulassungspflicht der Berufsausübungsgesellschaften. Mittelfristig wird jedoch ein Mitgliederschwund aus demographischen Gründen erwartet, wie die Mitgliederstatistik zeigt.

Aus Anlass einer Rundfrage des Bundesverfassungsgerichts, betreffend den Zeitraum vom 2. Quartal 2014 bis einschließlich 4. Quartal 2015, hat die RAK Freiburg sich die Zahlen ihrer Mitglieder und insbesondere die Zahlen der Verzichte genauer angesehen.

Die aktuellen Statistiken zeigen einen kontinuierlichen Anstieg der Verzichtserklärungen seit 1999. Insbesondere im letzten Jahrzehnt ist ein deutlicher Trend zu erkennen, der auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist.

Auffälligkeiten in Bezug auf das Durchschnittsalter bei den Verzichtenden konnten nicht festgestellt werden, allerdings nimmt die Gruppe derjenigen Mitglieder zu, die sich im oder kurz vor dem Rentenalter befinden.

Auffallend ist die Zunahme von Verzichtserklärungen ab 2015/2016, die mit einer Änderung des Berufsrechts und eingeführten Überwachungspflichten sowie der nachfolgenden passiven und dann generellen Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zu erklären sein könnte.  Viele ältere Mitglieder haben entsprechende Gründe für ihren Verzicht benannt.

Insgesamt verdeutlichen die Statistiken der RAK Freiburg einen bedeutsamen Wandel in der Rechtsanwaltschaft, der durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Der zu erwartende Rückgang der Mitgliederzahlen und die zunehmenden Verzichte auf die Zulassung stellen Herausforderungen für die Zukunft der Anwaltschaft dar und erfordern eine sorgfältige Analyse und möglicherweise Anpassungen in der Berufspolitik und -praxis, denn der Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung bleibt.

Hier finden Sie detaillierte statistische Informationen der Kammer Freiburg. 

Hintergrundinformationen: Der Verzicht auf die Zulassung als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und gleichzeitig auf die Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)/Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), gem. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO; § 46b Abs. 2 BRAO i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO, ist ein formeller Akt, bei dem eine Person ihre Zulassung zur Ausübung des Anwaltsberufs aufgibt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie beispielsweise der Beendigung der beruflichen Tätigkeit, dem Übergang in den Ruhestand oder einer Veränderung der beruflichen Interessen. Durch den Verzicht verliert die betreffende Person ihre rechtliche Befugnis, als Anwalt/Anwältin tätig zu sein, und ist nicht mehr befugt, Rechtsdienstleistungen für Dritte zu erbringen. Soweit an die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer (im SGB regelmäßig berufsständische Kammer genannt) sozialversicherungsrechtliche Folgen anknüpfen, enden auch diese. So endet z.B. eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht mit dem Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer und auch eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte endet mit dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.