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    <title>Bundesrechtsanwaltskammer - Aktuelles zur europäischen Rechtspolitik</title>
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    <pubDate>Thu, 22 Dec 2011 15:03:51 +0100</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Sammelklagen - Annahme im EP-Plenum</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 2. Februar 2012 wurde im EP der Bericht des MdEP Klaus-Heiner Lehne (EVP) „Kollektiver Rechtsschutz: Hin zu einem kohärenten europäischen Ansatz“ angenommen. Wie auch von der BRAK in ihrer Stellungnahme gefordert, soll ein einheitliches Systems kollektiven Rechtsschutzes geschaffen werden, welches als Opt - In- Modell ausgestaltet ist. Weiterhin soll der Grundsatz des Vorrangs von Einzelklagen eingeführt. Entgegen den Vorstellungen der BRAK bleibt es jedoch den Mitgliedstaaten überlassen, Regelungen zur Kostentragungspflicht und zu Erfolgshonoraren zu treffen. So wurde auf Seiten der BRAK eine einheitliche Pflicht der unterlegenen Partei zur Übernahme der Kosten („loser pays“) gefordert, um angemessene und kalkulierbare Kosten zu gewährleisten und missbräuchliche Klagen zu vermeiden.
                  
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                  <pubDate>Thu, 09 Feb 2012 17:37:34 +0100</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Grenzüberschreitende Verlegung von Unternehmenssitzen</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Das EP hat in der Plenarsitzung vom 2. Februar 2012 in einer Entschließung der Kommission den Erlass einer 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung von Unternehmenssitzen empfohlen. Die Richtlinie soll es Kapitalgesellschaften ermöglichen, ihren Sitz in andere EU-Mitgliedstaaten zu verlegen, ohne ihre Rechtspersönlichkeit zu verlieren. Die Kapitalgesellschaften sollen grundsätzlich den gleichen Regelungen unterliegen wie Gesellschaften im Aufnahmestaat, gleichzeitig aber nicht die Möglichkeit zur Umgehung rechtlicher, sozialer und steuerlicher Bedingungen im Herkunftsland haben. Das EP empfiehlt hierfür die obligatorische Information und Beteiligung der Arbeitnehmer und Aktionäre an der Entscheidung vor Durchführung der Sitzverlegung. Ebenso dürfen Arbeitnehmerrechte durch die Sitzverlegung nicht beeinträchtigt werden. Die Arbeitnehmerrechte im Aufnahmestaat dürfen nur dann zur Geltung kommen, wenn sie einen mindestens gleich hohen Anteil an Arbeitnehmerbeteiligung wie das Herkunftsland gewährleisten. Zudem müsse die Rechtmäßigkeit der Sitzverlegung durch das Herkunftsland geprüft werden. Im Falle von laufenden Verfahren von Insolvenz, Liquidation oder Auflösung soll eine Sitzverlegung nicht möglich sein.
                  
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                  <pubDate>Thu, 09 Feb 2012 17:34:50 +0100</pubDate>
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                  <title>Informationsblätter zu Beschuldigtenrechten</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2012 in ihrem e-Justice Internetportal Informationsblätter über die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren in allen 27 Mitgliedstaaten der EU veröffentlicht. Die Informationsblätter wurden vom CCBE in Kooperation mit der BRAK sowie anderen Anwaltskammern, Verbänden und erfahrenen Strafverteidigern aus allen EU-Staaten erstellt. Sie gehen auf ein von der Kommission gefördertes Projekt des CCBE aus dem Jahr 2009 zurück und sollen den Beschuldigten verständliche und nützliche Informationen über ihre strafprozessualen Rechte in anderen EU-Mitgliedstaaten bieten. Sie sollen aber auch Anwälten als Ausgangspunkt für eigene Recherchen dienen. Sie beinhalten Informationen zur Möglichkeit anwaltlicher Beratung im Ausland, zu den Rechten des Beschuldigten während des Ermittlungsverfahrens, während des Prozesses sowie nach Prozessbeendigung und zu Straßenverkehrsdelikten.
                  
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                  <pubDate>Thu, 09 Feb 2012 17:32:17 +0100</pubDate>
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