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    <title>Bundesrechtsanwaltskammer - Aktuelles zur nationalen Rechtspolitik</title>
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    <pubDate>Tue, 20 Dec 2011 11:11:52 +0100</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Mediationsgesetz beschlossen</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung beschlossen. Der Bundestagsrechtsausschuss hat den ursprünglichen, vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf erheblich verändert. So soll die zunächst vorgesehene gerichtsinterne Meditation entfallen, stattdessen wird ein sogenanntes Güterichtermodell eingeführt. Künftig können danach Rechtsstreitigkeiten ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter verwiesen werden, der keine Entscheidungsbefugnis hat, sondern ausschließlich nach Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung sucht. Damit soll die richterliche Streitschlichtung klar von der Mediation abgegrenzt werden. So kann der Güterichter, anders als der Mediator, rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien Lösungen für den Konflikt vorschlagen. Die BRAK begrüßte in einer Pressemitteilung die vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Die Kammer hatte in ihrer früheren Stellungnahme zum Referentenentwurf die Festschreibung der richterlichen Mediation ausdrücklich kritisiert.
                  
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                  <pubDate>Tue, 27 Dec 2011 15:19:45 +0100</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Referentenentwurf für ein Kostenrechtsmodernisierungsgesetz</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Das Bundesjustizministerium hat am 21.11.2011 den Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht neben der linearen und strukturellen Anpassung der Vergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Ablösung der Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz sowie die Anhebung der Vergütung für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer und der Entschädigungen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, Zeuginnen und Zeugen vor. Gleichzeitig sollen auch die Gerichts-, Justizverwaltungs- und Gerichtsvollziehergebühren erhöht werden. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)
                  
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                  <pubDate>Wed, 23 Nov 2011 11:33:42 +0100</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Bundestag beschließt Besetzungsreduktion bei Großen Strafkammern und Jugendkammern</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      In seiner Sitzung am 10.11.2011 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung beschlossen. Mit dem Gesetz wird eine zunächst provisorische Regelung, die insbesondere dem Richtermangel in den fünf neuen Bundesländern geschuldet war, dauerhaft verlängert. Die BRAK hat zum Referentenentwurf des Gesetzes eine Stellungnahme vorgelegt. Darin kritisiert sie die vorgeschlagene Änderung des § 76 Abs. 2 GVG nachdrücklich. Nach Ansicht der BRAK wird die vorgeschlagene Regelung der Bedeutung der Besetzung der großen Strafkammer mit drei Berufsrichtern nicht gerecht und fasst die Voraussetzungen für eine Verhandlung mit nur zwei Richtern zu vage. Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Bundestag auf Anregung des Rechtsausschusses einige Änderungen mitbeschlossen: So wird die Zuständigkeit des Schwurgerichtes um die Verbrechenstatbestände der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften mit Todesfolge und der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge erweitert werden. Weitere Änderungen betreffen das kürzlich verabschiedet Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Privatkläger sollen vom Entschädigungsanspruch nach diesem Gesetz ausgeschlossen werden, soweit sie nicht gleichzeitig Adhäsionskläger sind. Außerdem soll für derartige Entschädigungsklagen künftig das OLG, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde, zuständig sein. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
                  
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                  <pubDate>Thu, 10 Nov 2011 14:14:00 +0100</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Bundestag verabschiedet Gesetz gegen überlange Verfahren</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Der Bundestag hat am 29.9.2011 das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verabschiedet. Die Neuregelung sieht für überlange Gerichtsverfahren einen Entschädigungsanspruch vor und versucht, dem Gedanken einer Prävention mit der Einführung einer „Verzögerungsrüge“ Rechnung zu tragen. Damit soll die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erfüllt werden, der die Bundesrepublik aufgefordert hatte, einen wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelf zu schaffen, mit dem Rechtsuchende gegen gravierende gerichtliche Verfahrensverzögerungen vorgehen können. Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßte in ihrer Stellungnahme das grundsätzliche Anliegen, ist jedoch skeptisch, ob das angestrebte Ziel tatsächlich auf dem jetzt vorgesehenen Weg erreicht werden kann. Das vorgeschlagene Kompensationsmodell wird nach Ansicht der Kammer nicht den gewünschten Effekt haben können, da die vorgesehene Verzögerungsrüge keinen neuen Rechtsbehelf darstellt. Die BRAK schlägt daher vor, stattdessen eine Untätigkeitsbeschwerde – unter Beibehaltung eines Anspruchs auf Entschädigung – einzuführen.
                  
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                  <pubDate>Fri, 30 Sep 2011 12:16:40 +0200</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Gesetz zu § 522 ZPO in Kraft getreten</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Das Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung wurde am 26.10.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 27.10.2011 in Kraft getreten.
                  
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                  <pubDate>Fri, 23 Sep 2011 17:10:09 +0200</pubDate>
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