Europäische Konferenz der BRAK

Dr. Michael Krenzler, Vizepräsident der BRAK

Dr. Michael Krenzler, Vizepräsident der BRAK

Ein guter Rechtsanwalt
Europäische Konferenz 2011 zur Anwaltsethik

„Wie viel ethische Bindung braucht der freie Beruf des Rechtsanwaltes“ – die Frage stand im Mittelpunkt der diesjährigen Europäischen Konferenz der Bundesrechtsanwaltskammer im Mai 2011. Ausgehend vom Diskussionsstand in Deutschland, den der Vizepräsident der BRAK Michael Krenzler vorstellt, erhielten die Konferenzteilnehmer einen Überblick über die unterschiedlichen Denkansätze zum Thema Anwaltsethik in so verschiedenen Ländern wie Frankreich, England, Polen und den USA.

Bei seinem Blick auf die Situation in Deutschland sparte Michael Krenzler nicht mit Kritik an einem Teil der Kollegenschaft: Intransparente beziehungsweise überhöhte Rechnungen, rücksichtsloser werdende Werbung, Untreue gegenüber Mandanten und Discount-Preise, für die qualitativ hochwertige Leistung schwerlich möglich ist, hätten das Bild des Anwalt in den vergangenen Jahren beschädigt, sagte er in seinem Eingangsvortrag. Solche Verhaltensweisen und Entwicklungen seien zunächst nur Randerscheinungen gewesen, sie hätten jedoch soweit zugenommen, dass sie nicht mehr ignoriert werden könnten. Angesichts der Besonderheiten der anwaltlichen Tätigkeit müsse man deshalb über eine ethische Bindung des Berufes nachdenken. Denn: Sollen Anwälte wirklich all das tatsächlich tun, was sie berufsrechtlich dürfen?, fragte Krenzler zum Abschluss seines Vortrags.

 

Noblesse de robe

Wieweit dieses Nachdenken gehen kann, zeigten die Beispiele aus Polen und Frankreich: In beiden Ländern wird von Anwälten nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Leben ein besonders ethisches Verhalten erwartet. Louis B. Buchman, der Vizepräsident der Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten des französischen Conseil National des Barreaux erläuterte die Qualitäten, die einen Rechtsanwalt ausmachen sollten: Er muss die Prinzipien der „Ehrenhaftigkeit, Loyalität, Unparteilichkeit, Kollegialität, Feinfühligkeit, angemessener Zurückhaltung und Wohlverhalten" respektieren. Er muss „seine Aufgaben mit Würde, gewissenhaft, unabhängig, rechtschaffend und menschlich erfüllen. Gegenüber seinen Mandanten muss er Sachkenntnis, Einsatzbereitschaft, Achtsamkeit und Sorgfalt“ nachweisen.

 
Michel Bénichou, der Leiter der französischen CCBE-Delegation, Dominique Heintz von der Pariser Rechtsanwaltskammer

Michel Bénichou, der Leiter der französischen CCBE-Delegation, Dominique Heintz von der Pariser Rechtsanwaltskammer

Die Verletzung eines einzigen dieser Prinzipien stelle ein Vergehen dar, das disziplinarisch geahndet werden könne, so Buchman. Regelmäßig würden die französischen Kammern deshalb auch mit privaten Verfehlungen von Rechtsanwälten, beispielsweise Mietschulden, befasst. Möglich sei das in der Praxis allerdings tatsächlich nur deshalb, sagte Buchman, weil es in Frankreich deutlich weniger Rechtsanwälte als in Deutschland gibt.

 

Ganz anders der englische Ansatz: Hier ist lautet die Prämisse eher: Rechtsanwälte sind intelligente und kompetente Profis, die man in Ruhe ihre Arbeit machen sollte. Entsprechend offen sollten die berufsrechtlichen und berufsethischen Vorgaben sein – England hat seinen Verhaltenskodex für Anwälte von vielen hundert Seiten auf etwa 50 Seiten gekürzt und die Anzahl der festen Regeln minimiert, berichtete Charles Plant, Vorsitzender der Solicitor Regulation Authority, der englischen Regulierungsstelle für die Anwaltschaft.

 
Charles Plant, Vorsitzender des Board, Solicitors Regulation Authority

Charles Plant, Vorsitzender des Board, Solicitors Regulation Authority

Alternative Geschäftsstrukturen in England – mehr Wettbewerb, weniger Ethik?

Die englischen Rechtsanwälte sehen sich ab Herbst dieses Jahres einer besonderen Herausforderung gegenüber. Entsprechend dem Legal Service Act werden dann hier die so genannten ABS, die Alternative Business Structures erlaubt. Damit wird für Investoren die Möglichkeit bestehen, sich zu 100% an einer Kanzlei zu beteiligen. Juristische Dienstleistungen werden dann von vielen verschiedenen Stellen erbracht: beispielsweise von Supermärkten und Banken. Geht man beispielsweise auf die Seite von coop, findet man schon jetzt hier neben dem Angebot von Nahrungsmitteln, Reisen, Pharmazeutika, Beerdigungen (!) und Versicherungen auch einen Button „Legal advices“ – Rechtsdienstleistungen. Angesichts dieser veränderten Marktsituation müsse man sicherstellen, dass das die Rechtsdienstleistung erbringende Unternehmen die Interessen der Klienten beziehungsweise der Öffentlichkeit nicht gefährdet und keine unzulässige Einflussnahme von Außen erfolgt, erläutert Charles Plant die neuen Herausforderungen für Anwälte auf der Insel.  

 

Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Verbot widerstreitender Interessen

Die Diskussion der Europäischen Konferenz hat vor allem zwei Dinge gezeigt: Zum Einen, dass in den meisten anderen Ländern keine strikte Trennung zwischen Berufsrecht und Berufsethik existiert. Teilweise wird hier nicht einmal begrifflich unterschieden.

Und zum Anderen, dass trotz der unterschiedlichen Ansätze die Bemührungen um die Definition anwaltlicher Ethikgrundsätze überall davon geleitet sind, die anwaltlichen Kernwerte im Interesse der Mandanten und der Allgemeinheit zu sichern. Die Europäische Konferenz hat daher wertvolle Anregungen für die weitere Diskussion in Deutschland gebracht: wie man es machen könnte und wie man es auf keinen Fall machen sollte.

 
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