In Deutschland gilt das Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Rechtsstreit verliert, dem Gegner seine Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Gerichtskosten und ggf. Sachverständigenkosten erstatten muss. Vor der Einleitung eines Rechtsstreits sollte daher immer das maximale Kostenrisiko geprüft werden. Dazu hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine Tabelle erstellt, die für den Rechtsstreit je nach Streitwert die Kosten des eigenen Rechtsanwalts, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts sowie die Gerichtskosten enthält. An der Summe lässt sich das maximale Kostenrisiko ablesen. Zu beachten ist, dass ggf. noch Sachverständigenkosten hinzukommen können.