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Die Bundesrechtsanwaltskammer - Unabhängigkeit der Anwaltschaft durch Selbstverwaltung

Die Bundesrechtsanwaltskammer:

  • Wurde 1959 gegründet.
  • Ist die Selbstverwaltungskörperschaft der Anwaltschaft in Deutschland. Sie erfüllt die ihr aufgrund gesetzlicher Ermächtigung übertragenen Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich.
  • Unterliegt bei der Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgaben der Rechtsaufsicht
  • Repräsentiert jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt in Deutschland, da diese alle kraft Gesetzes Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind und nimmt somit die berufspolitischen Interessen der Anwaltschaft auf Bundesebene wahr.

 

 

 

 

Aufgaben und Ziele der Bundesrechtsanwaltskammer sind:

  • Die Sicherung der anwaltlichen Freiheit vor staatlicher Einflussnahme und Wahrung der Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege im demokratischen Rechtsstaat
  • Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit bei neuen Gesetzesvorhaben
  • Information und Aufklärung über anwaltliche Leistungen

Unsere Arbeit umfasst u. a. folgende Tätigkeitsfelder und Dienstleistungen:

  • In laufenden Gesetzgebungsverfahren wirkt die BRAK durch Stellungnahmen, Teilnahme an Anhörungen und Verhandlungen mit den Bundesministerien, insbesondere dem Bundesjustizministerium mit.
  • In allen Fragen der Berufspolitik vertritt die BRAK die Interessen des rechtsberatenden Berufs gegenüber den bundesstaatlichen Organen wie Bundestag, Bundesrat, Bundesministerien und Bundesgerichten
  • Durch Weiterentwicklung der Berufsordnung der Anwaltschaft durch die Satzungsversammlung der BRAK wird gesellschaftlichem Wandel Rechnung getragen und die Anpassung des anwaltlichen Dienstleistungsangebotes an veränderte Rahmenbedingungen ermöglicht.
  • Die Internationale und Europäische Arbeit der BRAK umfasst die Vertretung des Berufsstand der Anwälte und Anwältinnen bei der Europäischen Union und die Mitwirkung im Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaften.
  • Wir geben mit den „BRAK-Mitteilungen“ die auflagenstärkste juristische Zeitschrift in der Bundesrepublik - heraus. Durch sie wird die Anwaltschaft sechsmal im Jahr kostenlos über die neuesten Entwicklungen im Berufsrecht und der Berufspolitik informiert. Sitz der Redaktion ist das Berliner Hans-Litten-Haus.
  • Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. (DAI) in Bochum, eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwalts- und Notarkammern bietet über seinen Fachinstitute mit ihren qualifizierten Referenten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an.
  • Koordinierung der Selbstverwaltungsaufgaben der regionalen Rechtsanwaltskammern.

 

 

Entwicklung der Anwaltlichen Berufsorganisation

 

1879 Errichtung der Rechtsanwaltskammern ohne zentrale Dachorganisation im Deutschen Reich

1908 Vereinigung der Vorstände der deutschen Anwaltskammern

1949 Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände in der Bundesrepublik Deutschland

1959 Gründung der Bundesrechtsanwaltskammer

1990 Erweiterung um fünf neu gegründete Rechtsanwaltskammern in den neuen Ländern

1991 Eröffnung der Brüsseler Repräsentanz

1996 Gemeinsames Büro mit den Law Societies of England, Scotland and Wales und dem österreichischen Rechtsanwaltskammertag

2001 Umzug von Bonn in das Hans-Litten-Haus in Berlin