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Aufgaben und Ziele der Bundesrechtsanwaltskammer sind: - Die
Sicherung der anwaltlichen Freiheit vor staatlicher Einflussnahme und Wahrung
der Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtspflege im
demokratischen Rechtsstaat
- Gewährleistung
der Rechtsstaatlichkeit bei neuen Gesetzesvorhaben
- Information
und Aufklärung über anwaltliche Leistungen
Unsere
Arbeit umfasst u. a. folgende Tätigkeitsfelder und Dienstleistungen:
- In laufenden Gesetzgebungsverfahren wirkt
die BRAK durch Stellungnahmen, Teilnahme an Anhörungen und Verhandlungen
mit den Bundesministerien, insbesondere dem Bundesjustizministerium mit.
- In
allen Fragen der Berufspolitik vertritt die BRAK die Interessen des rechtsberatenden
Berufs gegenüber den bundesstaatlichen Organen wie Bundestag, Bundesrat,
Bundesministerien und Bundesgerichten
- Durch
Weiterentwicklung der Berufsordnung der Anwaltschaft durch die Satzungsversammlung
der BRAK wird gesellschaftlichem Wandel Rechnung getragen und die Anpassung des
anwaltlichen Dienstleistungsangebotes an veränderte Rahmenbedingungen ermöglicht.
- Die
Internationale und Europäische Arbeit der BRAK umfasst die Vertretung des
Berufsstand der Anwälte und Anwältinnen bei der Europäischen Union
und die Mitwirkung im Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaften.
- Wir geben mit den BRAK-Mitteilungen
die auflagenstärkste juristische Zeitschrift in der Bundesrepublik - heraus.
Durch sie wird die Anwaltschaft sechsmal im Jahr kostenlos über die neuesten
Entwicklungen im Berufsrecht und der Berufspolitik informiert. Sitz der Redaktion
ist das Berliner Hans-Litten-Haus.
- Das
Deutsche Anwaltsinstitut e.V. (DAI)
in Bochum, eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer,
Rechtsanwalts- und Notarkammern bietet über seinen Fachinstitute mit ihren
qualifizierten Referenten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an.
- Koordinierung
der Selbstverwaltungsaufgaben der regionalen Rechtsanwaltskammern.
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Entwicklung der Anwaltlichen Berufsorganisation 1879
Errichtung der Rechtsanwaltskammern ohne zentrale Dachorganisation im Deutschen
Reich
1908 Vereinigung der Vorstände
der deutschen Anwaltskammern
1949 Gründung
der Arbeitsgemeinschaft der Anwaltskammervorstände in der Bundesrepublik
Deutschland
1959 Gründung der Bundesrechtsanwaltskammer 1990
Erweiterung um fünf neu gegründete Rechtsanwaltskammern in den neuen
Ländern
1991 Eröffnung der Brüsseler
Repräsentanz
1996 Gemeinsames Büro
mit den Law Societies of England, Scotland and Wales und dem österreichischen
Rechtsanwaltskammertag
2001 Umzug von Bonn
in das Hans-Litten-Haus in Berlin |