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Der Präsident

 

 

Rechtsanwalt Axel C. Filges, Hamburg

Rechtsanwalt Axel C. Filges, Hamburg, wurde am 14.9.2007 auf der 113. Hauptversammlung der BRAK in das Amt des Präsidenten der BRAK gewählt.

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwalt Axel C. Filges, geboren 1947 in Hamburg, wurde nach dem Studium in Hamburg und Köln 1975 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist seit 1980 Partner der internationalen Sozietät TaylorWessing. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1987 im Vorstand der Hanseatischen RAK Hamburg engagiert, war von 1999 bis Anfang November 2007 deren Präsident. Von 2003 bis September 2007 war er Vizepräsident der BRAK.
Axel C. Filges ist verheiratet und hat zwei Kinder.

 

www.Foto-Anhalt.de

 

Der Präsident setzt Akzente

 

 

 

 

Pro bono Ehrenamt !

Über die anwaltliche Selbstverwaltung ist an dieser Stelle bereits wiederholt und ausführlich gesprochen worden: Sie ist unabdingbar. Zum Erhalt des Rechtsstaates, zur Sicherung der Unabhängigkeit und Freiheit der Anwaltschaft und – zuallererst – zum Schutz unserer Mandanten. Die
regionalen Rechtsanwaltskammern und die BRAK erfüllen essentielle Aufgaben, die die Stellung der Rechtsanwaltschaft im Rechtsstaat sichern. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts unabhängig vom Staat, gleichzeitig aber in besonderer Weise dem öffentlichen Interesse verpflichtet. Die Kammern sind Interessenvertretung für die
Anwälte und in ihrer Kontrollfunktion Interessenwahrer für die Mandanten.

Angesichts der steigenden Zahl zugelassener Rechtsanwälte – derzeit sind es bereits mehr als 150.000 – und des stetigen Wandels, dem unser Beruf unterliegt, werden die einzelnen Aufgaben, die die Selbstverwaltung zu erfüllen hat, nicht geringer. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung wurde im Jahr 2007 der Bereich des Zulassungswesens komplett den Kammern übertragen, die Zahl der Fachanwaltsausschüsse steigt mit der Zahl der Fachanwaltstitel, und nicht zuletzt gilt es, Eingriffe von außen in unsere Kernwerte, beispielsweise
unsere Unabhängigkeit und Verschwiegenheit, energisch abzuwehren. Ich erinnere nur an unseren hoffentlich erfolgreichen Kampf gegen die anwaltliche „Zweiklassengesellschaft“ im Telekommunikationsgesetz.

Bei der Erfüllung all dieser Aufgaben braucht es das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder. Die anwaltliche Selbstverwaltung in Deutschland lebt vom und durch das ehrenamtliche Engagement. Nur so ist eine unabhängige, uneigennützige – und nicht zuletzt – kostengünstige Aufgabenwahrnehmung gewährleistet. Wie etwa sollte man sich die gesamte Selbstverwaltung der Anwaltschaft in den Kammern vorstellen,
würden nicht Tausende von Kollegen ihre freie Zeit einsetzen – in den Präsidien, Vorständen und Ausschüssen der Kammern, in der Verwaltung der Versorgungswerke, in der Satzungsversammlung und in den Spruchkörpern der Anwaltsgerichtsbarkeit. Allein in den Vorständen der 28 Rechtsanwaltskammern sind mehr als 500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig.

All diese Tätigkeiten sind – lassen Sie mich einen Begriff nutzen, der derzeit sehr in Mode ist – pro bono. Pro bono publico – für das Wohl der Allgemeinheit, um genauer zu sein. Denn ohne all diese freiwilligen Aktivitäten wäre der Staat gezwungen, diese Aufgaben durch dotierte Mitarbeiter erledigen zu lassen. Das Zulassungsverfahren, die Aufsicht über Anwälte, die Mitgliederverwaltung, all das müsste von einer staatlichen Institution geleistet werden, von Angestellten, Beamten,
die von der Allgemeinheit finanziert werden müssten. Die Konsequenz wäre das Ende der Unabhängigkeit nicht nur für die Selbstverwaltung,
sondern auch für die Anwaltschaft als solche.

Der Beginn eines neuen Jahres gibt traditionell Anlass für gute Vorsätze. Ich möchte Ihnen daher heute, auch wenn das neue Jahr schon nicht mehr ganz so neu ist, einen möglichen Vorsatz für 2010 nahebringen: Engagieren Sie sich in der anwaltlichen Selbstverwaltung! Nehmen Sie Ihr Recht wahr, über die Geschicke unseres Berufsstandes mitzuentscheiden. Gehen Sie zur Kammerversammlung in Ihrem Kammerbezirk, nehmen Sie Ihre Vorstände und Präsidien kritisch-kollegial unter die Lupe und diskutieren Sie mit. Die anwaltliche Selbstverwaltung bietet mehr Demokratie, als Sie vielleicht glauben. Und wie überall lebt auch diese Demokratie vom
Engagement jedes Einzelnen. Bringen Sie also Ihre Erfahrungen und Ihren Sachverstand ein – pro bono advocatorum, pro bono publico.

Ihr Axel C. Filges


 

 

aus den BRAK-Mitteilungen 1/2010