| | Wir
bleiben dran!
Die Würfel sind gefallen, die Bürger
haben entschieden: In der neuen Legislaturperiode wird die Bundesrepublik von
einer Koalition zwischen CDU/CSU und FDP regiert. Das große Stühlerücken
ist mittlerweile abgeschlossen und wir wissen, dass wir es in den kommenden vier
Jahren im Amt der Bundesjustizministerin (wieder) mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
zu tun haben werden. Erste Hinweise auf die politische Richtung, die Sabine Leutheusser
einschlagen wird, haben wir bereits erhalten: Im Abschnitt Rechtspolitik des neuen
Koalitionsvertrages und nicht nur dort finden sich teilweise sehr
detaillierte Regelungen, was die neue schwarz-gelbe Regierung in diesem Bereich
plant.
Mit großer Zufriedenheit haben wir dort lesen können,
dass die unerträgliche Zweiklassengesellschaft zwischen Strafverteidigern
und übrigen Rechtsanwälten im Rahmen des Berufsgeheimnisschutzes des
§ 160a StPO wieder abgeschafft werden soll. Die Differenzierung ist künstlich,
nicht praktikabel und widerspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnis
aller Rechtsanwälte zu ihren Mandanten. Wir sind erleichtert, dass die neue
Regierung den hohen Wert des vertraulichen Anwalt-Mandanten-Verhältnisses
anerkennt und wieder alle Rechtsanwälte als einheitliches Organ der Rechtspflege
ansieht.
Auch die geplanten Änderungen im Kronzeugenrecht können
wir nur begrüßen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich von Anfang
an dafür ausgesprochen, dass die Möglichkeit der Strafmilderung nur
dann eröffnet werden können soll, wenn die Offenbarung des Täters
im Zusammenhang mit seiner eigenen Straftat steht.
Wachsam werden wir
beim Prozesskosten- und Beratungshilferecht sein müssen. Im Koalitionsvertrag
kündigen die Regierungsfraktionen an, prüfen zu wollen, inwieweit
das Prozesskosten- und Beratungshilferecht reformiert werden kann, insbesondere
mit dem Ziel, der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegen zu wirken.
Wir werden mit größter Sorgfalt darauf achten, dass das sich anschließende
Versprechen Dabei werden wir sicherstellen, dass der Zugang zum Recht auch
künftig allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften
und Vermögen eröffnet ist, auch wirklich eingehalten wird. Es
gab bereits in der Vergangenheit einige Versuche, aus fiskalischen Gründen
die Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe einzuschränken. Gegen solche Intentionen
werden wir mit lauter Stimme Widerspruch erheben. Der Zugang zum Recht für
alle Bürger ist ein essentieller Grundwert, der bei allem Verständnis
für die knappen Haushalte nicht aus finanziellen Erwägungen aufgegeben
werden darf.
Der selbst gestellte Grundsatz, jedem Bürger den Zugang
zum Recht zu gewähren, führt zu einem weiteren Aspekt, der allerdings
keinen Niederschlag im Koalitionsvertrag gefunden hat: Es geht dabei um die relativ
kurze Norm des § 522 ZPO. Wir hoffen sehr, dass der Gesetzgeber das Instrument
des unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlusses nach § 522 Abs. 3 ZPO,
der seinerzeit durch die ZPO-Reform eingeführt wurde, wieder abschafft oder
zumindest ein Rechtsmittel gegen Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO zulassen
wird. Vor einem Jahr gab es bereits dazu eine Gesetzesinitiative im Bundestag.
Eine der Initiatoren ist heute Bundesjustizministerin.
Ein weiteres wichtiges
Anliegen für die neue Legislaturperiode ist für uns eine strukturelle
und lineare Anpassung der anwaltlichen Gebühren. Rechtsanwälte, als
unabhängige Organe der Rechtspflege, können ihren Beruf nur ausüben,
wenn sie angemessen vergütet werden. Das ist heute nicht mehr überall
der Fall. Nicht zuletzt durch die fortschreitende Spezialisierung innerhalb der
Anwaltschaft verfehlt die Möglichkeit der Quersubventionierung immer mehr
ihre Wirkung. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Rechtsanwälte, die auf bestimmte
Fachgebiete spezialisiert sind, häufig nicht mehr kostendeckend arbeiten
können. Das betrifft beispielsweise das Familienrecht, das Arzthaftungsrecht,
das Sozialrecht und auch das Ausländer- und Asylrecht. Hier sind Nachjustierungen
dringend erforderlich. Ebenso dringend muss aber auch eine lineare Anpassung der
Gebühren erfolgen. Seit mittlerweile 15 Jahren ist die Gebührentabelle
nicht mehr verändert worden. Zu Recht verweist der Präsident des DAV
Wolfgang Ewer darauf hin, dass in diesem Zeitraum die Gehälter auch die Gehälter
von Kanzleiangestellten) und der Lebenshaltungsindex erheblich gestiegen sind.
Beide Anwaltsorganisationen, DAV und BRAK, sind sich daher einig, dass die Anpassung
der Anwaltsvergütung an das gestiegene Preisniveau längst überfällig
ist. Ihr Axel C. Filges
| |
aus den BRAK-Mitteilungen
6/2009 |