| | Pro
bono Ehrenamt !
Über die anwaltliche Selbstverwaltung
ist an dieser Stelle bereits wiederholt und ausführlich gesprochen worden:
Sie ist unabdingbar. Zum Erhalt des Rechtsstaates, zur Sicherung der Unabhängigkeit
und Freiheit der Anwaltschaft und zuallererst zum Schutz unserer
Mandanten. Die regionalen Rechtsanwaltskammern und die BRAK erfüllen essentielle
Aufgaben, die die Stellung der Rechtsanwaltschaft im Rechtsstaat sichern. Sie
sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts unabhängig vom
Staat, gleichzeitig aber in besonderer Weise dem öffentlichen Interesse verpflichtet.
Die Kammern sind Interessenvertretung für die Anwälte und in ihrer
Kontrollfunktion Interessenwahrer für die Mandanten.
Angesichts der
steigenden Zahl zugelassener Rechtsanwälte derzeit sind es bereits
mehr als 150.000 und des stetigen Wandels, dem unser Beruf unterliegt,
werden die einzelnen Aufgaben, die die Selbstverwaltung zu erfüllen hat,
nicht geringer. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung wurde im
Jahr 2007 der Bereich des Zulassungswesens komplett den Kammern übertragen,
die Zahl der Fachanwaltsausschüsse steigt mit der Zahl der Fachanwaltstitel,
und nicht zuletzt gilt es, Eingriffe von außen in unsere Kernwerte, beispielsweise unsere
Unabhängigkeit und Verschwiegenheit, energisch abzuwehren. Ich erinnere nur
an unseren hoffentlich erfolgreichen Kampf gegen die anwaltliche Zweiklassengesellschaft
im Telekommunikationsgesetz.
Bei der Erfüllung all dieser Aufgaben
braucht es das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder. Die anwaltliche Selbstverwaltung
in Deutschland lebt vom und durch das ehrenamtliche Engagement. Nur so ist eine
unabhängige, uneigennützige und nicht zuletzt kostengünstige
Aufgabenwahrnehmung gewährleistet. Wie etwa sollte man sich die gesamte Selbstverwaltung
der Anwaltschaft in den Kammern vorstellen, würden nicht Tausende von
Kollegen ihre freie Zeit einsetzen in den Präsidien, Vorständen
und Ausschüssen der Kammern, in der Verwaltung der Versorgungswerke, in der
Satzungsversammlung und in den Spruchkörpern der Anwaltsgerichtsbarkeit.
Allein in den Vorständen der 28 Rechtsanwaltskammern sind mehr als 500 Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte tätig.
All diese Tätigkeiten sind
lassen Sie mich einen Begriff nutzen, der derzeit sehr in Mode ist pro
bono. Pro bono publico für das Wohl der Allgemeinheit, um genauer
zu sein. Denn ohne all diese freiwilligen Aktivitäten wäre der Staat
gezwungen, diese Aufgaben durch dotierte Mitarbeiter erledigen zu lassen. Das
Zulassungsverfahren, die Aufsicht über Anwälte, die Mitgliederverwaltung,
all das müsste von einer staatlichen Institution geleistet werden, von Angestellten,
Beamten, die von der Allgemeinheit finanziert werden müssten. Die Konsequenz
wäre das Ende der Unabhängigkeit nicht nur für die Selbstverwaltung, sondern
auch für die Anwaltschaft als solche.
Der Beginn eines neuen Jahres
gibt traditionell Anlass für gute Vorsätze. Ich möchte Ihnen daher
heute, auch wenn das neue Jahr schon nicht mehr ganz so neu ist, einen möglichen
Vorsatz für 2010 nahebringen: Engagieren Sie sich in der anwaltlichen Selbstverwaltung!
Nehmen Sie Ihr Recht wahr, über die Geschicke unseres Berufsstandes mitzuentscheiden.
Gehen Sie zur Kammerversammlung in Ihrem Kammerbezirk, nehmen Sie Ihre Vorstände
und Präsidien kritisch-kollegial unter die Lupe und diskutieren Sie mit.
Die anwaltliche Selbstverwaltung bietet mehr Demokratie, als Sie vielleicht glauben.
Und wie überall lebt auch diese Demokratie vom Engagement jedes Einzelnen.
Bringen Sie also Ihre Erfahrungen und Ihren Sachverstand ein pro bono advocatorum,
pro bono publico.
Ihr Axel C. Filges
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aus den BRAK-Mitteilungen
1/2010 |