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Informationsrechtliche
Novellierung des anwaltlichen Berufsrechts - Beschluss der 110. Hauptversammlung
am 23.11.2006 in Berlin 2.
Stellungnahme der BRAK vom März 2005 zu der Frage der Bestellung
eines Beauftragten für Datenschutz in Rechtsanwaltskanzleien Hier: Zwischenbilanz
zur Diskussion Bezug: Stellungnahme der BRAK (Nr. 31/2004) vom September 2004 Stellungnahme
der BRAK vom September 2004 zu der Frage der Bestellung eines Beauftragten
für Datenschutz in Rechtsanwaltskanzleien RA Dr. Gieselher Rüpke,
Vors. des Ausschusses Datenschutzrecht der BRAK, hat zur Frage der Bestellung
eines Beauftragten für Datenschutz in Rechtsanwaltskanzleien ein Gutachten
erstellt, welches im AnwBl. 2004, S. 552ff. veröffentlicht ist. Stellungnahme
der BRAK zu der Frage der Kontrollbefugnisse staatlicher Aufsichtsbehörden
des Datenschutzes (§ 38 BDSG) in Bezug auf der Verschwiegenheitspflicht unterfallenden
Umgang des Rechtsanwalts mit Information - mehr zum Thema: AnwBl
2003, 19 ff. (Aufsatz RA Dr. Gieselher Rüpke) |