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Die Hauptversammlung - Die BRAK fasst ihre Beschlüsse
regelmäßig auf der Haupt-versammlung (vgl. § 187 BRAO).
- Sie
wird vom Präsidenten mindestens zweimal jährlich einberufen (vgl. §
189 BRAO).
- Sie besteht aus dem Präsidenten der BRAK
und den Präsidenten der 28 RAKn.
- Ist demokratisch legitimiert,
da die Rechtsanwälte in ihren Kammerbereichen die Vorstände der RAKn
wählen, die durch ihre Präsidenten und weitere Vertreter in der Hauptversammlung
repräsentiert sind.
- Die Tagesordnung der Hauptversammlung
wird vom Präsidenten festgesetzt. Ein Gegenstand ist auf die Tagesordnung
zu setzen, wenn dies eine RAK beantragt (vgl. § 2 der Geschäftsordnung
der Hauptversammlung).
- Bei den Beschlüssen der Hauptversammlung
hat jede RAK eine Stimme.
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Resolutionen der 104. Hauptversammlung - Rechtsberatung
- Resolution der 104. HV der BRAK am 29.04.2005 in Bremen - Juristenausbildung
- Resolution der 104. HV der BRAK am 29.04.2005 in Bremen | |
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