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Die Hauptversammlung

  • Die BRAK fasst ihre Beschlüsse regelmäßig auf der Haupt-versammlung (vgl. § 187 BRAO).
  • Sie wird vom Präsidenten mindestens zweimal jährlich einberufen (vgl. § 189 BRAO).
  • Sie besteht aus dem Präsidenten der BRAK und den Präsidenten der 28 RAKn.
  • Ist demokratisch legitimiert, da die Rechtsanwälte in ihren Kammerbereichen die Vorstände der RAKn wählen, die durch ihre Präsidenten und weitere Vertreter in der Hauptversammlung repräsentiert sind.
  • Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird vom Präsidenten festgesetzt. Ein Gegenstand ist auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies eine RAK beantragt (vgl. § 2 der Geschäftsordnung der Hauptversammlung).
  • Bei den Beschlüssen der Hauptversammlung hat jede RAK eine Stimme.

 

 

 

 

 

 

Resolutionen der 104. Hauptversammlung

- Rechtsberatung - Resolution der 104. HV der BRAK am 29.04.2005 in Bremen

- Juristenausbildung - Resolution der 104. HV der BRAK am 29.04.2005 in Bremen