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1. März 2000
Stellungnahme der außerordentlichen Präsidentenkonferenz
der Bundesrechtsanwaltskammer zur Zivilrechtsreform
Recht für Jedermann in Gefahr
Mit großer Besorgnis betrachten die Rechtsanwälte in
Deutschland den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referenten-Entwurf
zur Reform des Zivilrechts. Auf einer aus diesem Anlass einberufenen
außerordentlichen Konferenz der Präsidenten aller 28
regionalen Rechtsanwaltskammern stieß der vorliegende Entwurf
einstimmig auf deutliche Ablehnung.
Hierzu Dr. Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer
und deren Pressesprecher: Dem vorliegenden Referenten-Entwurf
gelingt es nicht, schlüssige Vorschläge zu machen, wie
die Zivilgerichtsbarkeit effizient und bürgernah gestaltet
werden kann. Wir sehen vielmehr in diesem Entwurf eine Bedrohung
für die Rechtssicherheit im Zivilrecht dem Recht für
Jedermann. Wird dieser Entwurf wirklich umgesetzt, besteht die Gefahr,
dass das Rechtsempfinden der Bürger darunter leiden wird."
Die Kritik der Bundesrechtsanwaltskammer macht sich in erster Linie
an fünf Punkten fest:
1.
Künftig sollen fast alle Gerichtsverfahren vor dem Landgericht
von einem einzelnen Richter entschieden werden. Bislang urteilen
im Regelfall drei Richter. Eine Abkehr von diesem Prinzip erhöht
nach Ansicht der Rechtsanwälte die Gefahr von Fehlurteilen.
2.
Berufungen sollen nur vom Oberlandesgericht (OLG) verhandelt werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht hierin eine überflüssige"
Zentralisierung, die obendrein erhebliche zusätzliche Kosten
für den Ausbau der Kapazitäten an den Oberlandesgerichten
verursache.
3.
Die Möglichkeit einer direkten Berufung gegen ein Urteil der
ersten Instanz soll nach den Planungen des Justizministeriums entfallen.
Erst muss das OLG entscheiden, ob es einen Fall überhaupt zur
Berufung zulässt. Diese Entscheidung soll nicht anfechtbar
sein. Diesen Punkt hält die Bundesrechtsanwaltskammer für
besonders zentral, denn dieses überaus komplizierte Verfahren
sei für den Bürger unverständlich. Die Annahmeberufung
trage nur unwesentlich zur Entlastung der Gerichte bei. Zugleich
werde dem Rechtssuchenden aber die Möglichkeit genommen, ein
Gerichtsurteil überprüfen zu lassen.
4.
Ebenso problematisch ist nach Ansicht der Anwälte die Abschaffung
der zweiten Tatsacheninstanz. Im Referenten-Entwurf des Justizministeriums
ist in der Berufung grundsätzlich keine Möglichkeit mehr
vorgesehen, neue Tatsachen und Beweise einzuführen. Die Berufung
soll nur noch der Rechtsfehlerkontrolle (z.B. bei Verfahrensfehlern)
dienen. Hier wird für die zweifelhafte Hoffnung, die
Zahl der Berufungsverhandlungen reduzieren zu können, das Vertrauen
der Bürger in die Justiz aufs Spiel gesetzt. Die Folge werden
immer ausgedehntere Verfahren schon in der ersten Instanz sein und
der Verlust des Gerechtigkeitsempfindens der Bürger",
bemerkt Dr. Scharf.
5.
Ähnlich wie die Berufung soll auch die Revision in Zukunft
erst vom Bundesgerichtshof zugelassen werden. Kriterium für
die Annahme einer Revision soll nicht mehr die Überprüfung
des Einzelfalles, sondern nur noch die Weiterentwicklung der bestehenden
Rechtsprechung sein. Damit finanzieren die Streitparteien
künftig mit ihren Revisionsgebühren staatliche Aufgaben",
kritisiert die Bundesrechtsanwaltskammer.
Dass es den Anwälten nicht um bloße Verweigerung geht,
unterstreichen sie durch eine Reihe eigener Vorschläge, von
denen sie sich eine viel größere Wirkung erhoffen:
1. Wir benötigen dringend moderne Gerichte, die mit Computern
ausgestattet und vernetzt werden.
2. Unsere Gerichte müssen sich stärker spezialisieren,
um mit vielen rasanten Entwicklungen in unserer Gesellschaft noch
mithalten zu können.
3. Der Rechtsvollzug muss erheblich beschleunigt und das Berufsbild
des Gerichtsvollziehers attraktiver gestaltet werden, damit die
obsiegende Partei ihr erstrittenes Recht schneller durchsetzen kann.
4. Eine verbesserte Staffelung der gerichtlichen Verhandlungstermine,
die frühzeitige Einbindung von Sachverständigen und die
Pflicht für den Richter, die Streitparteien rechtzeitig auf
Argumentationslücken hinzuweisen, können auch die Gerichtsverfahren
selbst effektiver gestalten.
Mit diesen Vorschlägen will die Bundesrechtsanwaltskammer
nun die Sachdebatte mit der Ministerin intensivieren. Inzwischen
häuft sich auch in der Richterschaft die Kritik am Referenten-Entwurf.
Angesichts dessen äußert Dr. Scharf die Hoffnung, dass
eine an der Sache orientierte Diskussion" möglich
sein werde, an deren Ende eine Zivilrechtsreform stehen werde, die
diesen Namen verdient.
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