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20. März 2000
Einkommensverluste für die Anwaltschaft im Osten
Die Anwaltschaft verzeichnet in den neuen Bundesländern Einkommensverluste,
derweil sie in den alten Bundesländern stagnieren. Das ergibt
sich aus der neuesten von der Bundesrechtsanwaltskammer in Auftrag
gegebenen Studie des Instituts für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg
zur Umsatz- und Einkommensentwicklung der Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte für die aktuellen Erhebungsjahre 1996
und 1997.
Zur Entwicklung des Gewinns vor Steuern in 1997 wurde in der neuen
Studie ermittelt, dass in den Einzelkanzleien in den alten Bundesländern
der durchschnittliche Überschuss mit 94.000 DM auf exakt demselben
Niveau wie 1996 bleibt, wo hingegen bei den Einzelanwälten
in den neuen Bundesländern ein starker Rückgang um 9,7
% auf den Stand von 1995 (84.000 DM) zu verzeichnen ist (siehe Abb.
7). In den lokalen Sozietäten stieg der persönliche Gewinn
im Westen um 5,6 % auf 171.000 DM und im Osten um 0,9 % auf 116.000
DM (siehe Abb. 8). Während der mittlere Überschuss der
Partner in überörtlichen Sozietäten im Westen weiter
zurück gegangen ist und nun bei 243.00 DM (- 2,4 %) liegt,
zeigt sich bei den entsprechenden Gewinnen im Osten eine leichte
Steigerung um 2,4 % auf 168.000 DM (siehe Abb. 9).
"Die Zahlen zeigen, dass die Differenzen zwischen den alten
und neuen Bundesländern beim Gewinn immer noch ganz erheblich
sind", erklärt Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernhard Dombek,
Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer: "Am größten
ist der Unterschied bei den Vollzeit-Anwälten in den lokalen
Sozietäten: Hier erzielten die Anwälte im Osten lediglich
66 % der Überschüsse ihrer Kollegen in Westdeutschland
(siehe Abb. 11). Die Studie belegt, dass die wiederholte Forderung
der Bundesrechtsanwaltskammer, den bestehenden Gebührenabschlag
Ost von 10 % in den neuen Bundesländern abzuschaffen, richtig
und notwendig ist, damit die Kollegen im Osten endlich eine Chancengleichheit
erfahren."
Im übrigen schneidet der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
einen "alten Zopf" zur Frage der Gewinnermittlung ab:
"In der Bevölkerung herrscht nach wie vor die Meinung
vor, dass die Anwälte ihr Einkommen hauptsächlich mit
gerichtlicher Tätigkeit verdienen. Tatsache ist jedoch, dass
eine durchschnittliche Kanzlei ihr Einkommen ganz überwiegend
nämlich zu über 70 % durch die beratende
Tätigkeit und nicht vor Gericht erzielt."
((Die im Text erwähnten Abbildungen sind abgedruckt in den
BRAK-Mitteilungen 1/2000, 16 ff..))
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