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7.August 2000
Bundesrechtsanwaltskammer: Hände weg vom Zivilprozess
Bundesrechtsanwaltskammer, Bonn.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist in hohem Maße erstaunt
darüber, dass die Koalition, die von ihr selbst so bezeichnete
erste grundlegende Reform des Zivilprozesses nach 120 Jahren Gültigkeit
der Zivilprozessordnung geradezu überfallartig in das Parlament
eingebracht hat. Der Gesetzesentwurf hat zwar einige Korrekturen
am vorher erarbeiteten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
vorgenommen, er hat ihn aber nicht grundlegend verbessert.
Die von den Praktikern, Anwälten und Richtern geäußerten
großen Bedenken sind nach wie vor nicht hinreichend berücksichtigt.
Weiterhin ist die Berufungsinstanz im wesentlichen auf eine Kontrolle
von Rechtsfehlern beschränkt. Selbst bei bestehenden Zweifeln
an der Richtigkeit der Tatsachenfeststellung erster Instanz darf
ein Berufungsgericht eine Berufung ohne mündliche Verhandlung
durch Beschluss verwerfen. Berufungsgericht soll einheitlich das
Oberlandesgericht sein, was erheblich mehr Bürgerferne bedeutet.
Die als Ausgleich dafür vorgesehene Stärkung der ersten
Instanz ist in der Praxis nicht nachzuvollziehen, zumal in aller
Regel nur der Einzelrichter entscheiden soll.
Der Gesetzesentwurf verfehlt nicht nur seine erklärten Ziele
Transparenz und Akzeptanz er wirkt in Wirklichkeit
geradezu kontraproduktiv, wird also den Rechtsschutz des Bürgers
einschränken. Die Bundesrechtsanwaltskammer lehnt deswegen
den Koalitionsentwurf der Regierungsfraktionen entschieden ab.
Um die von Anfang an beklagte Praxisferne des Entwurfs noch deutlicher
zu machen, plant die Bundesrechtsanwaltskammer eine Befragung aller
deutschen Rechtsanwälte. Dieses ungewöhnliche Mittel soll
der Öffentlichkeit dokumentieren, welchen Stellenwert die Bundesrechtsanwaltskammer
dem Funktionieren der Justiz beimisst. Derzeitig arbeitet die Justiz
schnell und mit hoher Akzeptanz, wie Untersuchungen eindeutig belegen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt deswegen die Koalition davor,
das Funktionieren dieses intakten Systems durch kurzatmige Einzelkorrekturen
zwecks vermeintlicher Beschleunigung der Justiz ernsthaft zu gefährden.
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