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15. Mai 2001
Zahl der Fachanwälte und Fachanwältinnen 2000
um 17,5 Prozent auf 13.016 gestiegen
Bundesrechtsanwaltskammer:
Anwaltschaft spezialisiert sich weiter
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin.
Die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist auch
im Jahr 2000 überproportional gestiegen. Zum 1.1.2001 betrug
die Gesamtzahl der Fachanwälte in Deutschland nach der jährlich
veröffentlichten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (auf
Grundlage der Angaben der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern) 13.016.
Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 1.936 weiteren
spezialisierten Anwältinnen und Anwälten und damit eine
Steigerungsrate von 17,5 Prozent (gegenüber 17,6 Prozent am
1.1.2000).
"Diese Zahlen belegen, dass die Anwaltschaft weiterhin die
Qualität ihrer Arbeit verbessert", erklärt Rechtsanwalt
und Notar Dr. Ulrich Scharf, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer
und deren Pressesprecher, "und immer mehr Kollegen und Kolleginnen
sich einer zusätzlichen Ausbildung zum Fachanwalt bzw. Fachanwältin
unterziehen. Zum Vergleich: am 1.1.97 gab es insgesamt erst 5.580
Fachanwälte."
Von den derzeit sieben Fachanwaltschaften sind die für das
Arbeitsrecht (3.827) und für das Familienrecht (3.789) die
größten, gefolgt vom Steuerrecht (2.939). Hervorzuheben
sind die Zunahmen bei den Zahlen der Fachanwälte für Strafrecht
und Familienrecht in 2000 mit einem Anstieg um 29,9 bzw. um 26,4
Prozent.
"Im Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse der Anwältinnen
nach der Fachanwaltschaft Familienrecht nach wie vor herausragend",
so Dr. Scharf, "mehr als 51 Prozent der Fachanwälte für
Familienrecht sind Kolleginnen. Anfang dieses Jahres waren von den
insgesamt 3.789 Fachanwälten für Familienrecht 1.936 Kolleginnen
zugelassen, das entspricht einer Zunahme um 30,8 Prozent."
"Die Statistik belegt, dass gerade bei den Rechtsanwältinnen
das Bestreben nach Spezialisierung besonders hoch ist und deren
Steigerungsraten bei den Fachanwaltschaften über den durchschnittlichen
Steigerungsquoten liegen", erklärt Dr. Scharf. So sind
die Zahlen der Fachanwältinnen für Strafrecht um 31,3
Prozent, für Verwaltungsrecht um 25,7 Prozent, für Arbeitsrecht
um 24,1 Prozent und für Sozialrecht um 23,1 Prozent gestiegen.
Auch bei den Gesamtzahlen der Anwälte verzeichnen die Rechtsanwältinnen
im Jahr 2000 einen überproportionalen Anstieg gegenüber
dem Gesamtanstieg. Insgesamt waren am 1.1.2001 im Bundesgebiet 27.924
Rechtsanwältinnen zugelassen. Dies bedeutet im Vergleich zum
Vorjahr einen Zuwachs von 2.335 Rechtsanwältinnen und damit
eine Steigerungsrate von 9,13 Prozent gegenüber 6,06 Prozent
Gesamtanstieg.
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