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25. Juni 2001
1949 1999:
"In bester Verfassung ?! 50 Jahre Grundgesetz"
18. Station der Wanderausstellung der Bundeszentrale
für politische Bildung und der Bundesrechtsanwaltskammer
Eröffnung in Bonn am 25. Juni 2001 durch die
Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn Bärbel Dieckmann
Ausstellung in der Alten Wagenhalle bis zum 24. Juli 2001
Bundesrechtsanwaltskammer (Berlin) / Bundeszentrale für politische
Bildung (Bonn), Bonn. Ab Montag, dem 25. Juni 2001, macht die Wanderausstellung
"In bester Verfassung?! 50 Jahre Grundgesetz" bei ihrer
Deutschlandtournee Station in Bonn. Nach der großen
Besucherresonanz in der ersten Ausstellungsrunde (mit über
40.000 Besuchern in zehn Städten) wird die Ausstellung seit
Juni 2000 weiter fortgesetzt und noch bis Ende 2001 das Jubiläum
des deutschen Grundgesetzes anschaulich machen. Die Bundesrechtsanwaltskammer
und die Bundeszentrale für politische Bildung haben gemeinsam
und mit Unterstützung der regionalen Rechtsanwaltskammern sowie
der Landeszentralen für politische Bildung die Wanderausstellung
seit Mai 1999 in mittlerweile 17 deutschen Städten durchgeführt.
Vom 26. Juni bis zum 24. Juli 2001 wird die Wanderausstellung in
der Alte Wagenhalle in Bonn gezeigt. Kooperationspartner in Bonn
sind auch gleichzeitig die Veranstalter: die Bundeszentrale für
politische Bildung und die Bundesrechtsanwaltskammer in Zusammenarbeit
mit der Stadt Bonn.
Die Ausstellung zeigt die Geschichte des Grundgesetzes: Beginnend
beim Staatsgründungsauftrag der Besatzungsmächte über
die ehrgeizige Arbeit des Parlamentarischen Rats bis hin zu den
Bewährungsproben, die die junge Demokratie in den darauffolgenden
Jahrzehnten zu bestehen hatte. Die Spiegelaffäre, die Notstandsdebatte
und die Terrorismuskrise seien als Beispiele genannt.
Am 23. Mai 1999 jährte sich zum 50. Mal die Unterzeichnung
des deutschen Grundgesetzes. 1949 wurde es als Verfassung des "Staatsfragments"
Bundesrepublik Deutschland geschaffen, das auf einem Teil des zerstörten
und besetzten Deutschlands errichtet worden war. Ursprünglich
dafür gedacht, "dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit
eine Ordnung zu geben" (so die Präambel des Grundgesetzes
bis 1990), hat sich das Grundgesetz in den 40 Jahren der deutschen
Teilung ebenso bewährt wie beim 1989 begonnenen Prozess der
Wiedervereinigung. Heute ist keine Rede mehr davon, das Grundgesetz
durch eine neue Verfassung zu ersetzen. Demokratische Verfassungen
in aller Welt orientieren sich an seinem Vorbild.
Auch zeichnet die Ausstellung das wechselhafte Verhältnis der
Bundesrepublik zum anderen Teil Deutschlands nach: Das anfängliche
Beharren auf dem Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik gegenüber
der DDR, das sich im Streit um die Wiederbewaffnung manifestierte,
spielte sich ebenso vor dem Wiedervereinigungsgebot im Grundgesetz
ab wie die Normalisierung der deutsch-deutschen Nachbarschaft durch
den Grundlagenvertrag 1972 und die Wiedervereinigung selbst im Jahr
1990. Der friedlichen Revolution in der DDR und dem Beitritt der
neuen Länder zum Grundgesetz ist ein eigener Abschnitt der
Ausstellung gewidmet.
Gleichzeitig ist die Geschichte des Grundgesetzes in Teilen auch
die Geschichte der europäischen Einigung: Das Grundgesetz hat
von Anfang an die Grundlagen dafür gelegt, dass das vereinte
Europa Wirklichkeit werden konnte.
Es wird in der Ausstellung deutlich, dass das Grundgesetz von Menschen
für Menschen gemacht wurde. Einzelne Personen, die in der Geschichte
des Grundgesetzes auf beispielhafte Weise ihre Spuren hinterlassen
haben, werden auf Biographiesäulen porträtiert
Männer und Frauen, die in politischen Funktionen, als Anwälte
oder als einfache Bürger auf das Verfassungsleben der Bundesrepublik
einwirkten, was auch die rund 50 Grundgesetzänderungen in 50
Jahren belegen.
Nicht nur der Entwicklungsprozess, auch die Inhalte des Grundgesetzes
werden vorgestellt. Dabei wird auf schematische und trockene Schaubilder
verzichtet. Am konkreten Beispiel lässt sich am besten zeigen,
was im Grundgesetz eigentlich steht: Anhand der Gründung der
Staatsorgane 1949 wird erkennbar, wie das Grundgesetz den Aufbau
des Staates regelt. In vier gesonderten Themenblöcken werden
Einzelaspekte der Verfassung die Rolle des Bundesverfassungsgerichts,
die Bundesstaatlichkeit, die Gleichberechtigung der Frau und die
deutsche Einheit greifbar und nachvollziehbar gemacht. Wichtige
Grundrechte und Verfassungsprinzipien finden sich als Zitate überall
in der Ausstellung.
Insgesamt wird die Geschichte des Grundgesetzes als Erfolgsgeschichte
gewürdigt. Dabei war und ist das Grundgesetz immer wieder auch
Gefährdungen ausgesetzt. Die Verfassung und insbesondere die
Grundrechte bedürfen eines effektiven Schutzes. Das gilt auch
für das Handeln des Staates und seiner Organe selbst. Die Ausstellung
"In bester Verfassung?! 50 Jahre Grundgesetz", soll außerdem
vermitteln, dass es sich beim Grundgesetz nicht um einen statischen
Text handelt, der für alle Ewigkeit festgeschrieben wäre,
sondern um einen in ständiger Weiterentwicklung befindlichen
und offenen demokratischen Prozess.
So lassen sich auf dem Boden des Grundgesetzes auch widersprüchliche
Positionen vertreten und diskutieren. Das Grundgesetz und seine
Ausgestaltung bedürfen der kontroversen Diskussion. Gleichzeitig
ermöglicht es das Grundgesetz,
in einer pluralistischen Gesellschaft unterschiedliche Lebensweisen,
Weltanschauungen, politische Überzeugungen und wirtschaftliche
Aktivitäten auf dem gemeinsamen Fundament der Verfassung zu
vereinbaren.
Nach den ersten 17 Stationen der Wanderausstellung (BVerfG in Karlsruhe,
Justizpalast in München, Verwaltungsgericht in Köln, Landesmuseum
/ Schloss in Oldenburg, Marienkirche in Frankfurt (Oder), LG in
Schwerin, Untere Rathaushalle in Bremen, Landesbibliothek im Kieler
Schloss, BAG in Erfurt, Rathaus in Saarbrücken, LG in Ulm,
LG in Frankfurt am Main, Landeshaus des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
in Münster, OLG Dresden, LG Kassel, Juridicum der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg du Haus Metternich in Koblenz) besteht nun in Bonn
vom 26. Juni bis zum 24. Juli 2001 vier Wochen lang Gelegenheit
zur Besichtigung.
Die Wanderausstellung "In bester Verfassung?! 50 Jahre Grundgesetz"
wird am
Montag, dem 25. Juni 2001, um 11.00 Uhr
in der Alten Wagenhalle in Bonn feierlich eröffnet. Nach den
Grußworten durch den Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer,
Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernhard Dombek, und den Präsidenten
der Bundeszentrale für politische Bildung, Herrn Thomas Krüger,
eröffnet die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Frau
Bärbel Dieckmann, die Ausstellung. Anschließend hält
der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts,
Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, eine Festansprache zu "50
Jahren Grundgesetz", bevor die Gäste Gelegenheit bekommen,
an einer kurzen Führung durch die Wanderausstellung in der
Alten Wagenhalle teilzunehmen.
Vom Dienstag, dem 26. Juni 2001, bis zum Dienstag, dem 24. Juli
2001, ist die Wanderausstellung in der Alten Wagenhalle in Bonn
für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Eintritt ist
kostenlos.
Öffnungszeiten der Ausstellung in der Alten Wagenhalle in Bonn
(Graurheindorfer Straße 157, 53117 Bonn):
Montag Freitag: 10.00 - 17.00 Uhr / Samstag und Sonntag:
geschlossen
Das Ende der Wanderausstellung "In bester Verfassung?! 50 Jahre
Grundgesetz" ist für Dezember 2001 geplant, wobei noch
die Städte Hamburg, Berlin und Karlsruhe (alle unter Vorbehalt)
vorgesehen sind.
Aus Anlass der Wanderausstellung ist im Verlag Dr. Otto Schmidt
der Ausstellungskatalog "In bester Verfassung?! 50 Jahre Grundgesetz"
herausgegeben von Rechtsanwalt Stephan Detjen erschienen.
Er enthält neben einer ausführlichen ausstellungsbegleitenden
Dokumentation auch Beiträge u.a. von Jutta Limbach, Joachim
Gauck und Ernst Gottfried Mahrenholz. Der Katalog ist während
der Ausstellungsdauer im Haus Metternich sowie darüber hinaus
im Buchhandel unter der ISBN-Nr. 3-504-10003-6 erhältlich (Verkaufspreis
24,80 DM).
Des weiteren besteht seit Beginn der Wanderausstellung am 29. April
1999 für interessierte Besucher die Möglichkeit, sich
bereits vorab im Internet einen virtuellen Eindruck von der Wanderausstellung
zu verschaffen. Unter "http://www.50-jahre-grundgesetz.de"
werden neben exemplarischen Bildern und Texten u.a. der Inhaltsüberblick
zu dem Ausstellungskatalog, Filme über die Ausstellung sowie
Anfahrtsbeschreibungen zu den jeweiligen Ausstellungsorten angeboten.
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