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18. April 2002
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
Gesetzgebungsverfahren beginnt in dieser Woche
Bundesrechtsanwaltskammer fordert Gebührenanpassung
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin / Oldenburg. Die FDP-Fraktion
hat in dieser Woche einen Gesetzesentwurf zur Reform der Rechtsanwaltsgebührenordnung
(BRAGO) in den deutschen Bundestag eingebracht. Nach Mitteilung
des rechtspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Rainer
Funke basiert der Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion auf dem Entwurf
einer Expertenkommission bestehend aus Vertretern der Anwaltschaft
(BRAK und DAV), den Ländern (Hessen und Niedersachsen), den
Bundesministerien und der Richterschaft, die durch die Bundesjustiz-ministerin
bereits im Jahre 2000 eingesetzt wurde.
"Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt, dass damit
endlich das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt worden ist. Die
Ergebnisse der Expertenkommission liegen seit Oktober 2001 vor.
Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird für den Verbraucher
mehr Transparenz in die anwaltliche Vergütungsregelung bringen",
erklärt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt
und Notar Dr. Bernhard Dombek anlässlich der 91. Hauptversammlung
der Bundesrechts-anwaltskammer in Oldenburg.
Dr Dombek weist aber auch daraufhin, dass die Anwaltsgebühren
an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden müssen.
"Es wird höchste Zeit für eine Gebührenanpassung,
denn die Anwaltsgebühren sind seit 1994 nicht mehr erhöht
worden. Wie keine andere Berufsgruppe hat die Anwaltschaft seit
acht Jahren einen Einkommensverzicht hinnehmen müssen. Nach
den Statistiken der BRAK liegen die durchschnittlichen Einkommen
in der Anwaltschaft unterhalb der erträglichen Grenzen. Rechtsanwältinnen
oder Rechtsanwälte, die in Einzelkanzlei tätig sind, haben
ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 2.000 Euro. In örtlichen
Sozietäten verdienen sie ca. 3.400 Euro monatlich (siehe Tabelle).
Von diesen Beträgen sind noch Sozialversicherungen, also Altersvorsorge
und Krankenversicherung zu zahlen. Wenn man bedenkt, dass der Anwalt
das berufliche Risiko selbst tragen muss und für seine Mitarbeiter
und deren Arbeitsplätze verantwortlich ist, sind diese Zahlen
für die Anwalt-schaft nicht mehr hinnehmbar", erklärt
der Präsident der BRAK.
Zum Vergleich:
Der Preisindex für die Lebenshaltung ist zwischen dem
1.1.1994 und dem 31.12.2000 im gesamten Bundesgebiet um 10,7 Prozent
gestiegen; wenn die Anpassung der Gebühren zum 1.1.2003 in
Kraft treten wird, ist von einer Steigerung des Preisindexes von
ca. 15 Prozent auszugehen.
Die Richterbesoldung ist von 1994 bis zum 1.1.2001 um 31,87
Prozent (Grundgehalt RI Lebensalter: 41 Jahre) gestiegen.
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Berlin / Oldenburg, den 18. April 2002 · Text ca. 40 Zeilen
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