BRAK Intern
BRAK Europa
Stellungnahmen
Veranstaltungen
Presse
> Aktuelles
> 2009
> 2008
> 2007
> 2006
> 2005
> 2004
> 2003
> 2002
> 2001
> 2000
> 1999
> 1998
Aktuelle Themen
Berufsrecht
Fortbildungszertifikat
Signaturkarten
Satzungsversammlung
Gebühren
Gesetzgebung
Service
Statistiken
Rechts-Links
Impressum

 

 
 

 

 
 

> Aktuelle Pressemeldungen    
> 2004   > 2003  > 2002    > 2001     > 2000    > 1999    > früher

 

Presseservice

 

 

18. April 2002

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:

Gesetzgebungsverfahren beginnt in dieser Woche
Bundesrechtsanwaltskammer fordert Gebührenanpassung

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin / Oldenburg. Die FDP-Fraktion hat in dieser Woche einen Gesetzesentwurf zur Reform der Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) in den deutschen Bundestag eingebracht. Nach Mitteilung des rechtspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Rainer Funke basiert der Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion auf dem Entwurf einer Expertenkommission bestehend aus Vertretern der Anwaltschaft (BRAK und DAV), den Ländern (Hessen und Niedersachsen), den Bundesministerien und der Richterschaft, die durch die Bundesjustiz-ministerin bereits im Jahre 2000 eingesetzt wurde.
"Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt, dass damit endlich das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt worden ist. Die Ergebnisse der Expertenkommission liegen seit Oktober 2001 vor. Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird für den Verbraucher mehr Transparenz in die anwaltliche Vergütungsregelung bringen", erklärt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernhard Dombek anlässlich der 91. Hauptversammlung der Bundesrechts-anwaltskammer in Oldenburg.

Dr Dombek weist aber auch daraufhin, dass die Anwaltsgebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden müssen. "Es wird höchste Zeit für eine Gebührenanpassung, denn die Anwaltsgebühren sind seit 1994 nicht mehr erhöht worden. Wie keine andere Berufsgruppe hat die Anwaltschaft seit acht Jahren einen Einkommensverzicht hinnehmen müssen. Nach den Statistiken der BRAK liegen die durchschnittlichen Einkommen in der Anwaltschaft unterhalb der erträglichen Grenzen. Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, die in Einzelkanzlei tätig sind, haben ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 2.000 Euro. In örtlichen Sozietäten verdienen sie ca. 3.400 Euro monatlich (siehe Tabelle). Von diesen Beträgen sind noch Sozialversicherungen, also Altersvorsorge und Krankenversicherung zu zahlen. Wenn man bedenkt, dass der Anwalt das berufliche Risiko selbst tragen muss und für seine Mitarbeiter und deren Arbeitsplätze verantwortlich ist, sind diese Zahlen für die Anwalt-schaft nicht mehr hinnehmbar", erklärt der Präsident der BRAK.

Zum Vergleich:

• Der Preisindex für die Lebenshaltung ist zwischen dem 1.1.1994 und dem 31.12.2000 im gesamten Bundesgebiet um 10,7 Prozent gestiegen; wenn die Anpassung der Gebühren zum 1.1.2003 in Kraft treten wird, ist von einer Steigerung des Preisindexes von ca. 15 Prozent auszugehen.
• Die Richterbesoldung ist von 1994 bis zum 1.1.2001 um 31,87 Prozent (Grundgehalt RI Lebensalter: 41 Jahre) gestiegen.

------

Berlin / Oldenburg, den 18. April 2002 · Text ca. 40 Zeilen zu 50 Anschlägen

Ansprechpartner für Rückfragen und nähere Informationen:
Rechtsanwalt Stephan Göcken, Bundesrechtsanwaltskammer-Geschäftsführer für Öffentlichkeitsarbeit
Littenstr. 9 · D - 10179 Berlin · Tel. (0 30) 28 49 39-19 · Fax (0 30) 28 49 39-11 · E-Mail: zentrale@brak.de

Beleg erbeten an: Redaktionsbüro Robert Wieber · Scheurenhof 4 · D - 51789 Lindlar
Telefon (0 22 66) 45 95-04 · Telefax (0 22 66) 45 95-03 · E-Mail: WieberRobi@aol.com

Die BRAK vertritt als Dachorganisation 27 Regionalkammern und die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Diese Kammern vertreten die Gesamtheit von derzeit ca. 117.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Bundesrepublik.

 

 

 

 

Anwaltseinkommen 1999 (pdf)