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Nr. 15 vom 22. April 2002

Resolution der 91. Hauptversammlung
der Bundesrechtsanwaltskammer
am 19. April 2002 in Oldenburg
zur Strukturreform der BRAGO

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin / Oldenburg. Die Bundesrechtsanwaltsammer hat auf ihrer 91. Hauptversammlung in Oldenburg am 19. April 2002 folgende Resolution zur Reform der Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) erlassen:

Resolution


1. Die Hauptversammlung stellt mit Enttäuschung fest, dass die Bundesministerin der Justiz bis heute ihr Versprechen vom Sommer 2000, in dieser Legislaturperiode das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz durchzusetzen, bisher nicht erfüllt hat.

2. Sie appelliert an die Bundesregierung und an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, diese Strukturreform bis zur Sommer-pause endlich zu verwirklichen.

3. Die Anwaltschaft hat nur deswegen stillgehalten, weil sie auf das Versprechen der Bundesministerin der Justiz vertraut hat.

4. Die deutsche Anwaltschaft ist der FDP-Fraktion dafür dankbar, dass sie nunmehr den im Bundesministerium der Justiz erarbei-teten Expertenentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einge-bracht hat.