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Nr. 15 vom 22. April 2002
Resolution der 91. Hauptversammlung
der Bundesrechtsanwaltskammer
am 19. April 2002 in Oldenburg
zur Strukturreform der BRAGO
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin / Oldenburg. Die Bundesrechtsanwaltsammer
hat auf ihrer 91. Hauptversammlung in Oldenburg am 19. April 2002
folgende Resolution zur Reform der Rechtsanwaltsgebührenordnung
(BRAGO) erlassen:
Resolution
1. Die Hauptversammlung stellt mit Enttäuschung fest, dass
die Bundesministerin der Justiz bis heute ihr Versprechen vom Sommer
2000, in dieser Legislaturperiode das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz
durchzusetzen, bisher nicht erfüllt hat.
2. Sie appelliert an die Bundesregierung und an alle Fraktionen
des Deutschen Bundestages, diese Strukturreform bis zur Sommer-pause
endlich zu verwirklichen.
3. Die Anwaltschaft hat nur deswegen stillgehalten, weil sie auf
das Versprechen der Bundesministerin der Justiz vertraut hat.
4. Die deutsche Anwaltschaft ist der FDP-Fraktion dafür dankbar,
dass sie nunmehr den im Bundesministerium der Justiz erarbei-teten
Expertenentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einge-bracht hat. |