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Nr. 24 vom 26. Juni 2002
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Anhörung im Bundestag:
Bundesrechtsanwaltskammer bekräftigt ihre
Kritik
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. In der vorletzten Sitzungswoche
dieser Legislaturperiode hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
in einer Expertenanhörung zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
beraten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in dieser Anhörung
die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Strukturform und Anpassung
der Anwaltsgebühren, die seit 1994 nicht mehr erhöht worden
sind, unterstrichen und zugleich ihre kritische Haltung gegenüber
dem nunmehr vorgelegten Entwurf der Regierungsfraktionen betont.
"Eine Anpassung der Anwaltsgebühren ist dringend geboten.
In jeder Berufsbranche werden jährlich die Gehälter angepasst,
zumindest wird ein Inflationsbedingter Ausgleich gewährt. Dies
ist bei der Anwaltschaft seit 1994 nicht mehr geschehen. Zugleich
sind die Kosten jedoch gestiegen", hebt der Präsident
der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Bernhard Dombek hervor und ergänzt
"wir sind enttäuscht über den Entwurf der Regierungsfraktionen.
Er weicht in wichtigen Punkten von dem Entwurf der Expertenkommission,
an dem auch das Bundesjustizministerium mitgearbeitet hat, zum Nachteil
der Anwaltschaft ab. Die BRAK hat in der Anhörung moderate
Kompromissvorschläge vorgetragen. Die Strukturreform darf jedoch
nicht an die Substanz der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
gehen."
Berlin, den 26. Juni 2002
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