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Nr. 40 vom 14. November 2002
Bundesrechtsanwaltskammer lehnt Beschränkung von Mandantenrechten
im Zivilprozess ab
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die richterliche Hinweis-
und Dokumentationspflicht und die obligatorische Güteverhandlung
im Zivilprozess sollen aufgrund einer Bundesratsinitiative abgeschafft
werden. Diese umstrittene Entscheidung haben die Justizministerinnen
und Justizminister der Länder in Berlin mit der Mehrheit der
CDU/CSU regierten Länder getroffen. Beide Regelungen waren
zu Jahresbeginn (2002) mit der umstrittenen ZPO-Novelle eingeführt
worden. Hierzu der Pressesprecher der Bundesrechtsanwaltskammer
Dr. Ulrich Scharf:
"Die Bundesrechtsanwaltskammer wendet sich entschieden gegen
alle Bestrebungen, die richterliche Hinweis- und Dokumentationspflicht
im Zivilprozess abzuschaffen. Diese Pflicht war notwendig geworden,
weil der Gesetzgeber die Überprüfungsmöglichkeiten
in der Berufungsinstanz erheblich eingeschränkt hatte. Sie
war deswegen als Ausgleich hierfür in die Zivilprozessordnung
neu aufgenommen worden. Würde sie jetzt wieder gestrichen werden,
entfiele jede Rechtfertigung für die Einschränkung in
der Berufungsinstanz. Bliebe diese Einschränkung trotz Streichung
der richterlichen Hinweis- und Dokumentationspflicht bestehen, entwickelte
sich die deutsche ordentliche Justiz im zweiten Anlauf zu einem
beispiellosen Rechtsverkürzungsverfahren. Der Anspruch des
Bürgers auf Rechtsgewährung in einem gerichtlichen Verfahren
bliebe auf der Strecke. Die Anwaltschaft wird dies im Interesse
der rechtsuchenden Bürger auf keinem Fall hinnehmen."
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