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Nr. 23 vom 18. September 2003Anwaltsgebühren:
Strukturreform sieht maßvolle Ge-bührenanpassungen vorBundesrechtsanwaltskammer,
Hamburg/Berlin. Die seit dem 1.7.1994 unveränderten Anwaltsgebühren
sollen nach 10 Jahren zum 1.7.2004 maßvoll an die allgemein wirt-schaftlichen
Entwicklungen angepasst werden. Dies sieht ein Regierungsentwurf des Bundesjustizministeriums
vor, der im Ergebnis zu einer jährlichen Anpassung von 1,4 % für die
Zeit seit 1994 führt und den 10%igen Gebührenabschlag für die Tätigkeit
von Anwälten aus den neuen Bundesländern zum 1.7.2004 abschaffen will.
Damit liegt ein diskutabler Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor.
Die dem Ent-wurf zugrundeliegende Struktur beruht auf Vorschlägen einer Expertenkommission,
die aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Anwaltschaft bestand. Die
Strukturreform sieht unter anderem - eine stärkere Honorierung der
Anwaltstätigkeit im Rahmen der außergerichtli-chen Streitbeilegung,
- den Wegfall fester Gebühren für die außergerichtliche anwaltliche
Beratung ab Mitte 2006 und - eine gerechtere Regelung der Gebühren
im gerichtlichen Bereich vor. Die Strukturreform stärkt die streitschlichtende
Tätigkeit im vorgerichtlichen Bereich. Die befriedende Tätigkeit des
Anwalts wird besser honoriert. Wenn weniger Streitfälle zu Gericht gehen,
hat auch der Staat Vorteile. Bereits jetzt werden ca. 70 % anwaltlicher Tätigkeit
außerhalb der Gerichte erbracht. "Dies lässt sich durchaus noch
steigern. Ins-gesamt sieht der Entwurf eine Honorierung vor, die sich stärker
an den tatsächlichen anwaltlichen Leistungen orientiert", erklärt
der Pressesprecher der Bundesrechtsan-waltskammer Dr. Scharf die Vorschläge
des Bundesjustizministeriums, die bereits Zu-stimmung bei den Rechtspolitikern
von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen gefunden haben. "Angesichts
der wirtschaftlich desolaten Lage vieler kleiner und mittel-ständischer Kanzleien,
verursacht durch sinkende Umsätze und steigende Kosten, ist eine Gebührenanpassung
seit langem überfällig. Die Anhebung bleibt immer noch hin-ter dem zurück,
was alle anderen Berufe in den letzten zehn Jahren erhalten haben. Deswegen wird
die Anwaltschaft nicht gerade überschwänglich reagieren", schätzt
Scharf die Lage ein. Noch fehlt die Zustimmung der Bundesländer. "Die
Bundesländer können keine wirklichen Bedenken vortragen, denn der Regierungsentwurf
sieht auch Anpassungen der Gerichtsgebühren vor, um die Länder finanziell
zu entlasten. Wenn die Bundesländer deshalb nicht blockieren, hat der Entwurf
eine Chance, tatsächlich bis Mitte des nächs-ten Jahres Realität
zu werden", erklärt Scharf. |