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Nr. 6 vom 12. März 2004Anwaltsvergütung:
Bundesrat stimmt zu. Strukturreform sieht maßvolle Anpassung vorBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Der Bundesrat hat heute dem bereits durch den Bundestag beschlossenen
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Ab dem 1.7.2004 soll die Anwaltsvergütung
über eine Strukturreform maßvoll angepasst werden. Der 10%ige Gebührenabschlag
für die Tätigkeit von Anwälten in den neuen Bundesländern
wird zum 1.7.2004 ebenfalls abgeschafft. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
Dr. Bernhard Dombek begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. "Die
Entscheidung des Gesetzgebers war überfällig, wenngleich wir mit dem
Ergebnis nicht freudestrahlend zufrieden sein können. Das jetzige Ergebnis
war nur möglich, weil alle Beteiligten zu Kompromissen bereit waren",
erklärte Dombek unter Hinweis darauf, dass die Anwaltsvergütung seit
1994 nicht mehr erhöht worden sei. Dombek wies darauf hin, dass die
Anwälte nicht mehr wie bei früheren Anpassungen eine generelle lineare
Erhöhung ihrer Gebühren erhalten. Nach den Berechnungen des Bundesjustizministeriums
sieht das Gesetz zwar eine jährliche Anpassung von 1,4 % für die Zeit
seit 1994 vor. Die Anwaltschaft müsse sich jetzt aber mit einer neuen Vergütungsstruktur
befassen. "Ein wichtiger Schritt ist die Abschaffung des 10%igen Gebührenabschlags.
Damit wird endlich eine seit Jahren dauernde Ungerechtigkeit zulasten unserer
Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern beseitigt," erklärt
Dombek. Die
Strukturreform bedeutet u.a.:
- eine stärkere Honorierung der
Anwaltstätigkeit im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung,
-
den Wegfall fester Gebühren für die außergerichtliche anwaltliche
Beratung ab Mitte 2006 und
- eine gerechtere und vereinfachte Regelung
der Anwaltsvergütung im gerichtlichen Bereich.
Die Strukturreform
stärkt die streitschlichtende Tätigkeit im vorgerichtlichen Bereich.
Die befriedende Tätigkeit des Anwalts wird besser honoriert. Wenn weniger
Streitfälle zu Gericht gehen, hat auch der Staat Vorteile. Bereits jetzt
werden ca. 70 % anwaltlicher Tätigkeit außerhalb der Gerichte erbracht. |
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