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Nr. 9 vom 10. Mai 2004Mehr
Fachanwälte Bundesrechtsanwaltskammer: Anwälte setzen QualitätsstandardsBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist auch in
2003 deutlich gestiegen. Die jährlich veröffentlichte Statistik der
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) belegt zum 1.1.2004 einen Anstieg um 8,81 % auf
18.424 gegenüber dem Vorjahr (16.933). Damit sind nahezu 15 % der Anwältinnen
und Anwälte in Deutschland Fachanwälte (gegenüber ca. 14 % im Vorjahr).
"Der Trend zur Spezialisierung setzt sich fort. Fachanwälte garantieren
eine hohe Beratungsqualität, denn sie unterziehen sich einer zusätzlichen
Ausbildung und einer jährlichen Pflichtfortbildung. Sie setzen damit Qualitätsstandards",
so der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek. Von den derzeit 9 Fachanwaltschaften
(Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht,
Insolvenzrecht und Versicherungsrecht) ist die Fachanwaltschaft für Familienrecht
am beliebtesten (5.648), gefolgt vom Arbeitsrecht (5.446). Höchste Zuwachszahlen
verzeichnen die Fachanwaltschaften für Insolvenzecht (19,57 %) und Sozialrecht
(15,07 %). 14 Anwälte erwarben bis zum Jahreswechsel die neue Fachanwaltschaft
für Versicherungsrecht, die erst im Herbst 2003 durch die Satzungsversammlung
eingeführt wurde. Qualifikation Fachanwalt Die Erlangung
der Fachanwaltschaft unterliegt besonderen Qualitätsstandards: Die Verleihung
einer Fachanwaltsbezeichnung setzt unmittelbar vor Antragstellung eine mindestens
dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt
voraus. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind
besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse (nachgewiesen
durch Prüfungen) auf dem jeweiligen Gebiet der Fachanwaltschaft. Jeder Fachanwalt
ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und muss dies seiner Rechtsanwaltskammer
unaufgefordert nachweisen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird
die Fachanwaltschaft entzogen).
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