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Nr. 19 vom 6. September 2004
Rechtsberatungsgesetz
BRAK fordert Stärkung des Verbraucherschutzes
bei der Rechtsberatung
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. "Die Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) unterstützt Änderungen des Rechtsberatungssystems",
erklärt der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek anlässlich
der Vorstellung eines Diskussionsentwurfs des Bundesjustizministeriums
für ein Rechtsdienstleistungsgesetz. Es soll das bisherige
Rechtsberatungsgesetz ablösen. "Transparenz und Qualitätssicherung
bei der Erteilung von Rechtsrat sind bester Verbraucherschutz und
unser Ziel. Wir werden die Vorschläge des Bundesjustizministeriums
deshalb sorgfältig diskutieren, denn auch nach Auffassung der
BRAK sind Anpassungen und Änderungen erforderlich," so
Dombek.
In einem eigenen Entwurf Anfang August hatte die BRAK bereits Vorschläge
für eine Deregulierung des Rechtsberatungssystems veröffentlicht.
Sie will unter anderem die Nachbarschaftsberatung und Rechtsrat
im Familien- und Freundeskreis freigeben. Öffnungen schlägt
die BRAK auch bei der sozialen und karitativen Beratung durch Verbände
für jedermann vor, wenn die Beratung durch Volljuristen gesichert
ist. "Der BRAK kommt es auf qualitativen und unabhängig
erteilten Rechtsrat an. Dies können in der Regel nur Anwälte
gewährleisten, denn sie sind hierfür ausgebildet. Wir
erteilen Möchtegernjuristen, Scharlatanen und Stümpern
aber eine Abfuhr, wenn es um das sensible Gut Recht geht",
erklärt Dombek und weist daraufhin, dass nur Anwälte zu
Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und konsequenten Vertretung
der Interessen ihrer Mandanten verpflichtet sind.
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