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Nr. 23 vom 24. September 2004
Europäische Anwälte beraten zur Geldwäscherichtlinie
Dachverband der europäischen Anwaltschaften (CCBE)
tagt Ende November in Frankfurt
Berlin/Frankfurt (BRAK/DAV). Mit der Meldepflicht von Anwälten
nach dem bestehenden Geldwäschegesetz befasst sich der Dachverband
der europäischen Anwaltschaften (CCBE) unter anderem auf seiner
diesjährigen Vollversammlung vom 25. bis 28. November 2004
in Frankfurt am Main. Nach dem "Gesetz über das Aufspüren
von Gewinnen aus schweren Straftaten", genannt Geldwäschegesetz,
sind bereits jetzt Rechtsanwälte, ebenso wie Banken und weitere
Finanzdienstleister, in das staatliche Überwachungsnetz einbezogen.
Der europäische Gesetzgeber beabsichtigt jetzt die Eingriffsbefugnisse
in einer dritten Geldwäscherichtlinie noch zu erweitern. "Weitere
Verschärfungen sind nicht hinnehmbar und bedeuten schwere Verstöße
in fundamentale Rechte der Mandanten. Das Vertrauensverhältnis
zwischen Mandant und Anwalt wird zerstört, so dass eine richtige
Beratung erschwert wird. Hierauf müssen alle Bürger aber
ein Recht haben," erklärten anlässlich der Tagung
die Präsidenten von BRAK und DAV Dr. Bernhard Dombek und RA
Hartmut Kilger, die in diesem Jahr Gastgeber der Vollversammlung
sind.
Der CCBE ist der europäische Dachverband der europäischen
Anwaltsorganisationen aus 25 Mitgliedstaaten und vertritt die Interessen
von über 700.000 europäischen Anwälten. Präsident
des CCBE ist derzeit der deutsche Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr.
Hans-Jürgen Hellwig aus Frankfurt. Die deutsche Anwaltschaft
ist durch BRAK und DAV im CCBE vertreten.
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