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Nr. 7 vom 17. März 2005
Geldwäschestudie des BMJ
BRAK lehnt weitere Eingriffe im Beratungsverhältnis
ab
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Rechtsanwälte spielen
bei der Geldwäsche eine geringe Rolle. Dies ist das Ergebnis
einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches
und internationales Strafrecht in Freiburg, die die Verwicklung
von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern
im Auftrag des Bundesministerium der Justiz untersucht hat. "Damit
ist widerlegt, dass Anwälte mehr als andere Berufe zu Geldwäschezwecken
ausgenutzt werden oder gar an diesen beteiligt sind", erläutert
der Präsident der BRAK Dr. Dombek das Ergebnis der Studie.
"Es besteht auch kein Anlass für weitere gesetzliche
Maßnahmen über die bisherige Gesetzeslage hinaus. Die
Studie belegt, dass schon grundsätzlich keine Eingriffe des
Gesetzgebers in das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und
Anwalt erforderlich sind. Jeder Anwalt ist in der Lage, Missbrauchsversuche
der organisierten Kriminalität zu erkennen und wird sich deshalb
an Geldwäschehandlungen nicht beteiligen," erklärt
Dr. Dombek. "Anwälte, die sich aktiv an Geldwäsche
beteiligen, machen sich strafbar und sind nicht schützenswert.
Wir wehren uns aber gegen einen gelegentlich geäußerten
Generalverdacht gegen Anwälte. Das Recht eines Bürgers
auf absolut vertrauliche Beratung durch einen Anwalt gehört
zu den elementaren Grundsätzen des Rechtsstaats. Anwälte
dürfen deshalb auch nicht zum Verrat an Mandanten verpflichtet
werden. Strafverteidiger sind grundsätzlich nicht verpflichtet
nachzuforschen, ob das ihnen gezahlte Honorar aus legalen oder illegalen
Einnahme-Quellen ihrer Mandanten stammt," so Dr. Dombek.
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