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Nr. 10 vom 8. April 2005
Pflichtfortbildung für Anwälte
Bundesrechtsanwaltskammer diskutiert Qualitätssicherung
durch überprüfbare Pflichtfortbildung / Europas Anwälte
im Qualitätsvergleich
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die zurzeit
135.000 Anwältinnen und Anwälte in Deutschland sollen
sich in Zukunft überprüfbar fortbilden müssen. Dies
forderte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Dr. Bernhard Dombek anlässlich der 5. Europäischen Konferenz
der BRAK in Anwesenheit der Bundesministerin der Justiz Brigitte
Zypries und der Bürgermeisterin von Berlin und Senatorin für
Justiz Karin Schubert sowie Vertretern von 17 europäischen
Anwaltschaften.
Bisher unterliegen Deutschlands Anwälte zwar einer allgemeinen
Fortbildungspflicht. Diese ist nach Auffassung der BRAK jedoch ein
zahnloser Tiger, da die Fortbildung nicht überprüft werden
kann. Auch gibt es keine Regelungen über Art und Umfang der
Fortbildung. Die BRAK stützt sich mit ihren Überlegungen
auf die Erfahrungen und Entwicklungen in anderen europäischen
Staaten.
"In den letzten 10 Jahren wurde in England, Frankreich, Belgien,
Niederlanden, Irland, Schottland, Finnland und Litauen eine kontrollierte
Pflichtfortbildung bei den Anwaltschaften eingeführt",
informiert Dombek. Die Ergebnisse der Europäischen Konferenz
der BRAK belegen, dass auch andere Länder, z. B. Spanien, Dänemark,
Tschechien, Slowakei und Luxemburg gesetzgeberische Maßnahmen
prüfen oder bereits umsetzen. "Deutschlands Anwälte
beraten auf qualitativ hohem Niveau. Diese Qualität muss jedoch
gerade im europäischen Vergleich aufrechterhalten werden im
Interesse unserer Mandanten", fordert Dombek und weist auf
die bereits bestehende kontrollierbare Fortbildungspflicht bei Fachanwälten
hin. "Wir haben gute Erfahrungen mit der Fortbildungspflicht
der Fachanwälte gemacht. Wer rastet der rostet! Wir wollen
weiter stolz auf gute Anwälte sein. Deshalb sollte jeder Anwalt,
insbesondere wenn er mit seinen Qualitäten wirbt, sich fortbilden
und dies auch nachweisen", so Dombek.
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