Nr. 13 vom 29. April 2005
Juristenausbildung
Resolution der 104. Hauptversammlung der
Bundesrechtsanwaltskammer am 29.04.2005 in Bremen
1. Die Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Einführung von Bachelor-
und Masterabschlüssen in der Juristenausbildung ab, solange
es ein die bisherige Qualität der universitären Ausbildung
sicherndes Modell hierfür nicht gibt.
2. Die gerade neu eingeführte Referendarausbildung soll fortgesetzt
werden. Sie stärkt die Anwaltsausbildung. Sie muss unter Mitwirkung
der Rechtsanwaltskammern nach einer Übergangszeit evaluiert
werden.
3. Dies schließt die Entwicklung anderer Modelle der anwaltsbezogenen
Ausbildung nicht aus, wenn die Praxiserfahrungen hierfür sprechen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer verschließt sich nicht der weiteren
Diskussion. Sie lehnt derzeit eine Festlegung auf eine Spartenausbildung
ab.
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