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Nr. 13 vom 29. April 2005

Juristenausbildung

Resolution der 104. Hauptversammlung der
Bundesrechtsanwaltskammer am 29.04.2005 in Bremen


1. Die Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen in der Juristenausbildung ab, solange es ein die bisherige Qualität der universitären Ausbildung sicherndes Modell hierfür nicht gibt.

2. Die gerade neu eingeführte Referendarausbildung soll fortgesetzt werden. Sie stärkt die Anwaltsausbildung. Sie muss unter Mitwirkung der Rechtsanwaltskammern nach einer Übergangszeit evaluiert werden.

3. Dies schließt die Entwicklung anderer Modelle der anwaltsbezogenen Ausbildung nicht aus, wenn die Praxiserfahrungen hierfür sprechen. Die Bundesrechtsanwaltskammer verschließt sich nicht der weiteren Diskussion. Sie lehnt derzeit eine Festlegung auf eine Spartenausbildung ab.