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Nr. 18 vom 18. Juli 2005
Europäisches Haftbefehlgesetz nichtig
Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
mit der der Zweite Senat das Europäische Haftbefehlsgesetz
für nichtig erklärt. "Die Entscheidung stärkt
den Rechtsstaat und damit das Vertrauen der Bürger in unsere
Rechtsordnung. Der Bundesgesetzgeber hat den durch den europäischen
Rahmenbeschluss gegebenen Handlungsspielraum nicht hinreichend genutzt.
Er hat den Rahmenbeschluss nicht verfassungsgemäß umgesetzt.
Der Gesetzgeber hätte die Möglichkeit schaffen müssen,
die Auslieferung Deutscher zu verweigern", erklärt der
Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek. Als besonders schwerwiegend
beurteilt Dr. Dombek den festgestellten Verstoß gegen die
Rechtsweggarantie. "Wenn Deutsche in das europäische Ausland
ausgeliefert werden, muss mit besonderer Sensibilität geprüft
werden. Die Auslieferungsbewilligung der Behörde darf deshalb
richterlicher Prüfung nicht entzogen werden. Die Feststellung
dieses Grundsatzes stärkt den Schutz der von Strafverfolgung
betroffenen Bürger," so Dombek.
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