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Nr. 18 vom 18. Juli 2005


Europäisches Haftbefehlgesetz nichtig

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der Zweite Senat das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. "Die Entscheidung stärkt den Rechtsstaat und damit das Vertrauen der Bürger in unsere Rechtsordnung. Der Bundesgesetzgeber hat den durch den europäischen Rahmenbeschluss gegebenen Handlungsspielraum nicht hinreichend genutzt. Er hat den Rahmenbeschluss nicht verfassungsgemäß umgesetzt. Der Gesetzgeber hätte die Möglichkeit schaffen müssen, die Auslieferung Deutscher zu verweigern", erklärt der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek. Als besonders schwerwiegend beurteilt Dr. Dombek den festgestellten Verstoß gegen die Rechtsweggarantie. "Wenn Deutsche in das europäische Ausland ausgeliefert werden, muss mit besonderer Sensibilität geprüft werden. Die Auslieferungsbewilligung der Behörde darf deshalb richterlicher Prüfung nicht entzogen werden. Die Feststellung dieses Grundsatzes stärkt den Schutz der von Strafverfolgung betroffenen Bürger," so Dombek.