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Nr. 26 vom 7. November 2005
Bundesrechtsanwaltskammer: Satzungsversammlung
beschließt 2 neue Fachanwaltschaften
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Die Satzungsversammlung
bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat heute die Einführung
des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz und des Fachanwalts
für Handels- und Gesellschaftsrecht mit klaren Mehrheiten beschlossen.
"Dies ist ein wichtiges Signal des Anwaltsparlaments für
eine Qualitätsoffensive der Anwaltschaft. Die Satzungsversammlung
trägt mit der Ausweitung der Fachanwaltschaften dem zunehmenden
Bedarf der Mandanten nach besonderem Fachrat Rechnung", erklärt
hierzu der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek.
Anwälte können damit demnächst mit 16 Fachanwaltschaften
für ihre Qualitäten werben. (Die bestehenden Fachanwaltschaften
sind: Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht,
Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht,
Steuer-recht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht,
Sozialrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht).
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Auch für die neuen Fachanwaltschaften müssen Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische
Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich jährlich
auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse
der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung
des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten
auf den neuen Rechtsgebieten ist ab Mitte 2006 zu rechnen.
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