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Nr. 4 vom 15.02.2006
Bundesrechtsanwaltskammer
begrüßt Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz Bundesverfassungsgericht
stellt Menschenwürde über TerrorabwehrBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Als positives Signal zum Erhalt der Grundrechte auch bei Terrorabwehr
hat die Bundesrechtsanwaltskammer das Urteil des Bundesver-fassungsgerichts, mit
der die Abschussermächtigung nach dem Luftsicherheitsgesetz für nichtig
erklärt wurde, begrüßt. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer
Entscheidung festgestellt, dass die Ermächtigung zum Abschuss von Luftfahrzeugen,
die als Waffe für terroristische Angriffe verwendet werden, mit der Menschenwürdegarantie
unvereinbar ist, soweit davon tatunbeteiligte Personen an Bord des Luftfahrzeugs
betroffen werden. Es sei schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer
gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer hilflosen
Lage befinden, vorsätzlich zu töten, so das Gericht. Dazu der
Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Bernhard Dombek: "Kein Mensch
darf zum Objekt degradiert werden. Auch in Konfliktsituationen kann es keine Abwägung
zwischen Leben von Menschen geben. Jeder hat den gleichen Anspruch, von seinem
Staat geschützt zu werden, gleichgültig ob er sich im Flugzeug in den
Hän-den von Terroristen befindet oder auf der Erde einem Angriff ausgesetzt
ist."
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