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Nr. 13 vom 3. April 2006Bundesrechtsanwaltskammer:
Satzungsversammlung be-schließt 2 neue Fachanwaltschaften Bundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Demnächst können rechtsuchende Verbraucher unter 18 verschiedenen
Fachanwaltschaften wählen. Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) hat heute die Einführung des Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht
und des Fachanwalts für Informationstechnologierecht (IT-Recht) mit klaren
Mehrheiten beschlossen. "Die Satzungsversammlung trägt mit der Ausweitung
der Fachanwaltschaften dem zunehmenden Bedarf der Mandanten nach besonderem Fachrat
Rechnung", erklärt hierzu der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek.
Es bestehen bereits Fachanwaltschaften auf folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht,
Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz,
Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht,
Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht). Auch
für die neuen Fachanwaltschaften müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte
müssen sich jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse
der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums.
Mit den ersten Fachanwälten auf den neuen Rechtsgebieten ist ab Ende 2006
zu rechnen. |
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