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Nr. 24 vom 30. Juni 2006Bundesrechtsanwaltskammer
befürchtet Rechtszersplitterung im Strafvollzugsrecht Verbleib der Bundeskompetenzen
beim Notarswesen begrüßenswertBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Mit Bedauern hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Verlagerung
der Gesetzgebungszuständigkeiten im Strafvollzugsrecht vom Bund auf die Länder,
die heute im Rahmen der Föderalismusreform im Bundestag endgültig beschlossen
wird, zur Kenntnis genommen. "Dass hier entgegen jeder rechtspolitischen
Vernunft die Kompetenz im Strafvollzug als Verhandlungsmasse preisgegeben wurde,
ist mehr als unverständlich", so der Vizepräsident der BRAK Ulrich
Scharf. "Es steht jetzt eine erhebliche Rechtszersplitterung in einem Bereich
zu befürchten, in dem gleiche Standards und Rechtsicherheit in besonderem
Maße erforderlich sind. Im Übrigen wirkt die Übertragung der Zuständigkeiten
auf nationaler Ebene kontraproduktiv im Hinblick auf die angestrebte Vereinheitlichung
der Strafvollzugsstandards in Europa." Positiv bewertet wird von der
BRAK dagegen der Verbleib der Gesetzgebungszuständigkeiten für das Notarswesen
auf Bundesebene. "Die Tätigkeit von Notaren besitzt im alltäglichen
Rechtsverkehr eine besondere Bedeutung. Gerade hier ist daher eine Einheitlichkeit
der rechtlichen Grundlagen dringend erforderlich", so Ulrich Scharf. | |
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