Nr. 29 vom 19. Oktober 2006
Anwaltsdichte in DeutschlandBesonders
gute Rechtsversorgung in Großstädten und BallungsgebietenBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Die Anwaltsdichte hat 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 % zugenommen.
Aufgrund des Rückgangs der Einwohnerzahlen (von 2003 auf 2004 um 31.000)
liegt der prozentuale Zuwachs höher als der Zuwachs an Rechtsanwälten
insgesamt. Auf das gesamte Bundesgebiet bezogen ergibt sich eine Anwaltsdichte
von 622 Einwohnern pro Rechtsanwalt. Die höchste Anwaltsdichte weist
weiterhin das Bundesland Hamburg (234 Einwohner pro Rechtsanwalt) auf, gefolgt
von Berlin (332), Hessen (387) und Bremen (417). Die geringste Anwaltdichte
weisen weiterhin die neuen Bundesländer auf. Klare Spitzenwerte ergeben
sich bei den Stadtstaaten und den Ballungszentren. Die Stadt Frankfurt weist mit
einer Anwaltsdichte von 97 weiterhin die höchste Anwaltsdichte innerhalb
der untersuchten Ballungsräume auf, gefolgt von Düsseldorf (117), München
(124), Stuttgart (233), Hamburg (234) und Hannover (287). Noch unter einer Anwaltsdichte
von 400 liegen die Städte Berlin (332), Nürnberg (385) und Bremen (363).
Die Stadt Leipzig hat eine Anwaltsdichte von 411, Essen eine Anwaltsdichte von
413, Dresden von 446, Köln von 472, Dortmund von 541. Damit liegen diese
Ballungsräume alle über der bundesdurchschnittlichen Anwaltsdichte. Insgesamt
kann Deutschland dabei im europäischen Vergleich mit einer besonders guten
Rechtsversorgung bezogen auf die Einwohnerzahl aufwarten. In Frankreich beispielsweise
muss ein Anwalt die Rechtsberatung und -besorgung von durchschnittlich fast 1.500
Einwohnern gewährleisten. "Während die deutschen Anwälte
dadurch mit einem härteren Konkurrenzkampf konfrontiert sind, bedeutet das
für den Verbraucher, dass er für sein konkretes Problem eher einen genau
spezialisierten Rechtsanwalt finden kann, erläutert Dr. Bernhard Dombek,
Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Rechtsanwälte bieten
heute weit mehr als früher eine genau an die Bedürfnisse ihrer Mandanten
angepasste Rechtsberatung. Davon zeugt auch die steigende Zahl von Rechtsanwälten
die einen Fachanwaltstitel erwerben und damit ihre besondere Kompetenz dokumentieren,"
so Dombek. Grundlage der Untersuchung zur Anwaltsdichte in Deutschland
sind die Mitgliederstatistik der BRAK (Stand 1.1.2005) und die vom Statistischen
Bundesamt herausgegebenen Statistiken "Gebiet und Bevölkerung"
und "Städte mit 100.000 und mehr Einwohnern in Deutschland" (Stand
31.12.2004). Grundlage der Untersuchung zur Anwaltsdichte in Europa
ist die Zahl der Rechtsanwälte in CCBE-Mitgliedsorganisationen bzw. Mitgliedsorganisationen
mit Beobachterstatus - Stand Februar 2004 und Bevölkerung: Eurostat-Pressestelle
- Gesamtbevölkerung zum 1.1.2004.
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