BRAK Intern
BRAK Europa
Stellungnahmen
Veranstaltungen
Presse
> Aktuelles
> 2009
> 2008
> 2007
> 2006
> 2005
> 2004
> 2003
> 2002
> 2001
> 2000
> 1999
> 1998
Aktuelle Themen
Berufsrecht
Fortbildungszertifikat
Signaturkarten
Satzungsversammlung
Gebühren
Gesetzgebung
Service
Statistiken
Rechts-Links
Impressum

 

 
 

 

 
 

> Aktuelle Pressemeldungen   

 

Presseservice

 


Nr. 33 vom 20. Dezember 2006


Europäische Überwachungsanordnung zur Vermeidung von Untersuchungshaft

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Vorschlag der Europäischen Kommission

Bundesrechtsanwaltskammer, Brüssel, Berlin. In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) grundsätzlich den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rahmenbeschluss für eine Europäische Überwachungsanordnung. Mit einer solchen Überwachungsanordnung soll es möglich sein, einen Beschuldigten, der in einem anderen Mitgliedstaat seinen Wohnsitz hat, dort während des Ermittlungsverfahrens einer Überwachungsmaßnahme zu unterstellen und so die Verhängung von Untersuchungshaft zu vermeiden. Bisher droht EU-Bürgern, die einer Straftat im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verdächtigt werden, in dem sie nicht wohnhaft sind, eher die Untersuchungshaft - in der Regel wegen Fluchtgefahr und fehlender Bindung zu dem betreffenden Mitgliedstaat - als Beschuldigten mit Wohnsitz im ermittelnden Staat. Mit der geplanten Überwachungsanordnung könnte der Beschuldigte in seiner gewohnten Umgebung bleiben und liefe weniger Gefahr, beispielsweise seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Die Europäische Überwachungsanordnung soll als Option immer dann möglich sein, wenn der Anordnungsmitgliedstaat nach Maßgabe seines innerstaatlichen Rechts Untersuchungshaft anordnen könnte.

Die BRAK warnt jedoch dringend davor, den Anwendungsbereich der Europäischen Überwachungsanordnung so weit auszudehnen, dass auch Fälle erfasst werden, in denen keine Untersuchungshaft angeordnet werden könnte. Hier schieße der Vorschlag in bedenklicher Weise über das Ziel hinaus, heißt es in der Stellungnahme der BRAK. Denn damit werde das Instrumentarium von Zwangsmaßnahmen ohne Freiheitsentzug auf den Bereich der Klein- und Bagatellkriminalität ausgedehnt.

"Der Vorschlag der Kommission zur Einführung einer Überwachungsanordnung ohne Freiheitsentzug ist ein konstruktiver Vorschlag zur Vermeidung von Untersuchungshaft," so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK. "Allerdings nur da, wo die Erheblichkeitsgrenze des Haftbefehls erreicht wird, kann eine Überwachungsanordnung dem Anspruch gerecht werden, der Vermeidung überfüllter Haftanstalten und der Entdiskriminierung ausländischer Untersuchungshäftlinge zu dienen."



 

 

 

 

 

Stellungnahme der BRAK