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Nr. 34 vom 27. Dezember 2006 Qualität,
die man sehen kann
Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat
für RechtsanwälteBundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Für
den Verbraucher wird es künftig einfacher werden, gleich auf den ersten Blick
zu sehen, ob sich "sein" Anwalt regelmäßig fortbildet. Ab
Januar können Rechtsanwälte das bundeseinheitliche Zertifikat "Qualität
durch Fortbildung" beantragen. Das Zertifikat bescheinigt den Nachweis einer
regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung. "Die
hohe Kompetenz in der Rechtsberatung ist das entscheidende Qualitätsmerkmal,
das die Rechtsanwälte auf dem Rechtsberatungsmarkt auszeichnet", sagt
Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Um diesem hohen
Anspruch gerecht zu werden, ist eine ständige, umfangreiche Fortbildung unabdingbar. Die
BRAK gibt jetzt den Anwälten die Möglichkeit, mit Erwerb ihres Zertifikats
auch nach außen zu dokumentieren, dass sie sich laufend fortbilden. Um das
Zertifikat zu erhalten, muss der Anwalt regelmäßig nachweisen, dass
er sich in einem festgelegten Umfang in unterschiedlichen Bereichen der anwaltlichen
Tätigkeit fortbildet. Der zertifizierte Anwalt ist dann berechtigt, das
zugehörige Logo, "Q ? Qualität durch Fortbildung" während
der dreijährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikats z.B. auf Briefbogen,
Visitenkarten und Homepage zu führen. Die BRAK nimmt mit dem Zertifikat
ihre Aufgabe wahr, die Fortbildung der Rechtsanwälte zu fördern. "Das
Qualitätsmanagement der Anwälte soll mit dem neuen Zertifikat nachhaltig
unterstützt werden", so Dombek. "Wer durch regelmäßige
Fortbildung das hohe Niveau anwaltlicher Beratung aufrechterhält, soll auch
im Vorfeld des Mandats damit werben dürfen." Das Zertifikat muss
in regelmäßigen Abständen durch erneute Nachweise von Fortbildungsmaßnahmen
neu beantragt werden, um das Logo weiter führen zu dürfen.

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