Nr. 3 vom 25. Januar 2007Bundesrechtsanwaltskammer
warnt vor Durchbrechung des Kostenerstattungsprinzips im UrheberrechtBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Gestern hat das Bundeskabinett den vom Bundesjustizministerium vorgelegten
Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des
geistigen Eigentums beschlossen. Darin ist u.a. vorgesehen, dass die anwaltlichen
Kosten für Abmahnungen in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs nur bis maximal
50 Euro durch den Urheberrechtsverletzer zu erstatten sind. Das heißt, dass
der Rechteinhaber die Kosten selbst trägt, soweit die Vergütung des
Rechtsanwalts höher als 50 Euro ist. Damit wird das bei Pflichtverletzungen
in Deutschland geltende Prinzip des Schadenersatzes durchbrochen. Obwohl das Gesetz
den Schutz der Rechteeigentümer bezweckt, wird derjenige, der sein Urheberrecht
durchsetzen will, faktisch bestraft, warnt die BRAK. Darüber hinaus ist
zu befürchten, dass es durch die zahlreichen unbestimmten Begriffe in der
Vorschrift zu Rechtsunsicherheiten und zu einer Mehrbelastung der Gerichte kommt.
So muss beispielsweise erst durch die Gerichte geklärt werden, wann ein nur
"einfach gelagerter Fall" vorliegt oder ob es sich um eine "nur
unerhebliche Rechtsverletzung" handelt.
Berlin,
den 25. Januar 2007· Text ca. 23 Zeilen zu 50 Anschläge Ansprechpartner
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