Nr. 10 vom 02. April 2007Kompetenz = Theorie
+ PraxisBundesrechtsanwaltskammer gegen Pläne zur
Abschaffung des ReferendariatsBundesrechtsanwaltskammer, Berlin.
Nachdem das baden-württembergische und das sächsische Justizministerium
heute Pläne zur Reform der Juristenausbildung der Öffentlichkeit vorgestellt
haben, weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) noch einmal nachdrücklich
auf die große Bedeutung des praktischen juristischen Vorbereitungsdienstes
(Referendariat) als Ergänzung zum universitären Studium hin. Der
Vorschlag der beiden Bundesländer sieht vor, das Jura-Studium auf einen Bachelor-
und einen Masterabschluss umzustellen und die sich bisher an das Studium anschließende
zweijährige praktische Vorbereitungszeit einschließlich des Zweiten
Staatsexamens abzuschaffen. Grundsätzlich ist die BRAK offen für
eine Umstellung der juristischen Universitätsausbildung auf das Bachelor-/Mastermodell.
Entsprechend hatten sich bereits im November vergangenen Jahres die Vertreter
der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern auf ihrer Hauptversammlung ausgesprochen.
Vehement wendet sich die Kammer jedoch gegen die Pläne, Referendariat
und Zweites Staatsexamen abzuschaffen. "Eine fundierte Ausbildung fordert
neben theoretischem Wissen selbstverständlich auch umfassende praktische
Erfahrungen", erläutert Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK
die Haltung der Berufsvertretung. "Effektiv und sinnvoll sind diese Erfahrungen
aber nur zu erwerben, wenn dabei auf bereits vorhandenes Fachwissen zurückgegriffen
werden kann. Anderenfalls bleibt es bei einem bloßen "Hineinschnuppern"
in den Beruf, das auf keinen Fall für eine eigene berufliche Tätigkeit
qualifiziert. Nur mit einem juristischen Staatexamen, das nach dem Referendariat
sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kenntnisse der angehenden Juristen
abprüft, wird sichergestellt, dass Rechtsprechung und Rechtsberatung auch
künftig in guten Händen liegen." Nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltkammer
gewährleistet nur die gemeinsame Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten,
Rechtsanwälten und Notaren einen erweiterten Blick über den Tellerrand,
der für eine kompetente Berufsausübung unabdingbar ist. Eine anwaltliche
Beratung beispielsweise erfordert gründliche Kenntnisse der richterlichen
Arbeit. Die BRAK schlägt ihrerseits ein Modell vor, bei dem einem
dreijährigen Bachelorstudiengang ein zweijähriger Masterstudiengang
folgt. Das Erste juristische Staatsexamen wird dann als Eingangsprüfung für
den einheitlichen Vorbereitungsdienst ausgestaltet und garantiert mit hohen Leistungsanforderungen,
dass wirklich nur die Besten Zugang zu den reglementierten Rechtsberufen haben.
Durch die dann automatisch verringerte Zahl von Referendaren können die Qualität
der Ausbildung weiter verbessert und gleichzeitig Kosten eingespart werden. Mit
diesen Vorstellungen findet sich die Kammer auf einer Linie mit der nordrhein-westfälischen
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, die sich ebenfalls für
den Erhalt des Einheitsjuristen mit zweitem Staatsexamen ausspricht.
Berlin,
den 02. April 2007 Text ca. 50 Zeilen zu 50 Anschläge Ansprechpartner
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und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik.
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