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Nr. 12 vom 19. April 2007

In dubio pro reo

Bundesrechtsanwaltskammer entschieden gegen Aufweichung der Unschuldsvermutung


Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Entschieden wendet sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gegen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, bei bestimmten Straftaten vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abzurücken.

"In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten" dieser Satz prägt heute wesentlich das Strafverfahren in modernen Demokratien", so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK. "Auch das leiseste Abrücken von diesem Prinzip bedeutet einen Rückschritt, den sich der Rechtsstaat nicht leisten darf und nicht leisten kann."

Die Unschuldsvermutung ist ein Prinzip, das nicht nur im nationalen Strafrecht seinen Niederschlag gefunden hat. Die Europäische Menschenrechtskonvention besagt ausdrücklich, dass jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, bis zum gesetzlichen Nachweis ihrer Schuld als unschuldig gilt. Auch bei der Diskussion um strafverfahrensrechtliche Mindeststandards in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geht es im Kern um die Vermutung der Unschuld bis zum endgültigen Beweis des Gegenteils.

"Es geht nicht an, dass sich gerade Deutschland, mit der pauschalen Begründung vermeintlicher Sicherheitserfordernisse zum Vorreiter beim Abbau von Bürgerrechten entwickelt, warnt der Präsident der BRAK, Dr. Bernard Dombek. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus zwei Diktaturen haben uns gelehrt, besonders wachsam bei Beschuldigungen von Bürgern zu sein. Wenn man davon jetzt - und sei es nur in Teilbereichen - abrücken würde, wären die langfristigen gesellschaftspolitischen Folgen - sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene - verheerend".


Berlin, den 19. April 2007 Text ca. 32 Zeilen zu 50 Anschläge

Ansprechpartner für Rückfragen und nähere Informationen:
Rechtsanwältin Peggy Fiebig und Frauke Karlstedt
Littenstr. 9 · D - 10179 Berlin · Tel. (0 30) 28 49 39-19 · Fax (0 30) 28 49 39-11 · E-Mail: karlstedt@brak.de

Die Bundesrechtsanwaltskammer vertritt als Dachorganisation 27 Regionalkammern und die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und damit derzeit ca. 142.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik.