Nr. 12 vom 19. April 2007In dubio pro reoBundesrechtsanwaltskammer
entschieden gegen Aufweichung der Unschuldsvermutung Bundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Entschieden wendet sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gegen
die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, bei bestimmten
Straftaten vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abzurücken.
"In
dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten" dieser Satz prägt
heute wesentlich das Strafverfahren in modernen Demokratien", so Dr. Bernhard
Dombek, Präsident der BRAK. "Auch das leiseste Abrücken von diesem
Prinzip bedeutet einen Rückschritt, den sich der Rechtsstaat nicht leisten
darf und nicht leisten kann." Die Unschuldsvermutung ist ein Prinzip,
das nicht nur im nationalen Strafrecht seinen Niederschlag gefunden hat. Die Europäische
Menschenrechtskonvention besagt ausdrücklich, dass jede Person, die einer
Straftat beschuldigt wird, bis zum gesetzlichen Nachweis ihrer Schuld als unschuldig
gilt. Auch bei der Diskussion um strafverfahrensrechtliche Mindeststandards in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geht es im Kern um die Vermutung
der Unschuld bis zum endgültigen Beweis des Gegenteils. "Es geht
nicht an, dass sich gerade Deutschland, mit der pauschalen Begründung vermeintlicher
Sicherheitserfordernisse zum Vorreiter beim Abbau von Bürgerrechten entwickelt,
warnt der Präsident der BRAK, Dr. Bernard Dombek. Nicht zuletzt die Erfahrungen
aus zwei Diktaturen haben uns gelehrt, besonders wachsam bei Beschuldigungen von
Bürgern zu sein. Wenn man davon jetzt - und sei es nur in Teilbereichen -
abrücken würde, wären die langfristigen gesellschaftspolitischen
Folgen - sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene - verheerend".
Berlin, den 19. April 2007 Text ca. 32 Zeilen
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