Nr. 13 vom 20. April 2007Qualität als
oberstes GebotBundesrechtsanwaltskammer fordert Erhalt
der Qualitätsstandards der juristischen AusbildungBundesrechtsanwaltkammer,
Berlin. Die Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern haben
sich auf ihrer Hauptversammlung in Speyer noch einmal ausdrücklich für
die Beibehaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes und den Erhalt der Ausbildung
zum so genannten Einheitsjuristen ausgesprochen. Der Einheitsjurist sei
ein hohes Gut der deutschen Juristenausbildung und dürfe nicht preisgegeben
werden, heißt es in der heute verabschiedeten Resolution der Kammern. Nur
so könne gewährleistet werden, dass sich beispielsweise Richter und
Rechtsanwälte auch weiterhin auf Augenhöhe begegnen. Damit wenden sich
die Rechtsanwaltskammern erneut gegen Tendenzen, von einer einheitlichen juristischen
Ausbildung abzurücken, und lehnen weiterhin eine getrennte Ausbildung bei
den reglementierten juristischen Berufen ab. "Wenn man eine qualitativ
hochwertige juristische Ausbildung will, muss den künftigen Anwälten
und Richtern ein fundierter Einblick in die jeweils andere Tätigkeit ermöglicht
werden", erläutert Rechtsanwalt Dr. Ulrich Scharf die Position der Rechtsanwaltskammern.
Nur eine einheitliche theoretische und praktische Ausbildung unterteilt in unterschiedliche
Ausbildungsstationen - sichert ein gegenseitiges Verständnis und dient damit
im Ergebnis der Effektivität der Rechtsdurchsetzung. Die Bundesrechtsanwaltskammer
hat sich bereits vor geraumer Zeit für die Umsetzung der Bologna-Beschlüsse
durch ein universitäres Bachelor-/ Masterstudium ausgesprochen, an das sich
für die erfolgreichen Absolventen dann der praktische Vorbereitungsdienst
anschließt. Ein solches Modell vereint die Reformziele auf europäischer
Ebene mit den bewährten Modellen der gegenwärtigen Juristenausbildung
und gewährleistet eine hohe Qualität der Ausbildung für die reglementierten
juristischen Berufe.
Berlin, den 20. April 2007 Text
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die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und damit derzeit ca. 142.800 Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik.
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