Nr. 14 vom 09. Mai 2007Kompetente Rechtsberatung
nur durch den AnwaltBundesrechtsanwaltskammer warnt vor "Rechtsberatung
light"Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Qualifizierte Rechtsberatung
kann es nur von Rechtsanwälten geben, mahnt die Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) anlässlich der heutigen Anhörung zum geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz.
Mit den Neuregelungen will die Bundesregierung die Rechtsberatung in Teilen auch
für Nichtanwälte weiter öffnen. So ist unter anderem vorgesehen,
dass Rechtsdienstleistungen, die lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen
beruflichen Tätigkeit bilden, auch von Laien erbracht werden dürfen.
Die vorgesehene Definition der Nebenleistung kann dabei so weit ausgelegt werden,
dass beispielsweise auch Banken, Kfz-Werkstätten und andere Unternehmen Rechtsberatung
ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts anbieten könnten. Die BRAK sieht
in einer solchen "Rechtsberatung light" ohne jede Qualitätsgarantie
erhebliche Risiken für die Verbraucher. Im vermeintlichen Interesse eines
Dienstleistungsangebotes aus einer Hand ist die Versuchung für Gewerbetreibende
groß, Rechtsberatung anzubieten, obwohl die entsprechende Fachkenntnis nicht
vorhanden ist und auch nicht vorhanden sein kann. Dem Rechtsuchenden drohen hier
durch unqualifizierten Rechtsrat irreparable Schäden, die - anders als bei
möglichen Fehlern eines Anwalts - auch nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung
gedeckt sind. Außerdem kann der Verbraucher sich nicht unbedingt darauf
verlassen, wirklich unabhängig beraten zu werden. Bei nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistungen
spielen allzu oft auch die wirtschaftlichen Eigeninteressen des Beraters eine
Rolle. "Es muss gewährleistet bleiben, dass Rechtsdienstleistungen
grundsätzlich nur von den dazu qualifizierten Anwälten erbracht werden
dürfen", fordert Dr. Ulrich Scharf, Vizepräsident der BRAK. "Rechtsberatung
ist keine Konfektionsware, jeder Sachverhalt muss individuell bewertet und beurteilt
werden. Anderenfalls kann sich der vermeintlich einfache und billige Rechtsrat
schnell als kostspieliger Holzweg erweisen. Es darf keine Rechtsberatung
light' geben."
Berlin,
den 9. Mai 2007 Text ca. 32 Zeilen zu 50 Anschläge Ansprechpartner
für Rückfragen und nähere Informationen: Rechtsanwältin
Peggy Fiebig und Frauke Karlstedt Littenstr. 9 · D - 10179 Berlin ·
Tel. (0 30) 28 49 39-19 · Fax (0 30) 28 49 39-11 · E-Mail: karlstedt@brak.de Die
Bundesrechtsanwaltskammer vertritt als Dachorganisation 27 Regionalkammern und
die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und damit derzeit ca. 143.000 Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik.
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