Nr. 15 vom 15. Mai 2007Das gesetzliche System
der Anwaltsvergütung dient dem Schutz der Rechtsuchenden und schafft durch
Transparenz Rechtssicherheit bei der KostenkalkulationBundesverfassungsgericht
bestätigt bestehendes System der AnwaltsvergütungBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Das bestehende System der Anwaltshonorierung in Gerichtsverfahren,
in dem in generalisierender Form für alle anwaltlichen Leistungen Pauschalvergütungssätze
vorgesehen sind, dient dem Schutz der Rechtsuchenden und gibt diesen Rechtsicherheit
bei der Kalkulation der möglichen Kosten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht
in einer heute veröffentlichten Entscheidung festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht
hebt hervor, dass die typisierende Regelung des Gebührensystems den Mandanten
Rechtssicherheit und den Anwälten eine angemessene Vergütung ermögliche.
Allerdings ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine Begrenzung der
gesetzlichen Anwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten über
30 Mio Euro verfassungsgemäß. Ihren Mehraufwand in diesen Fällen
sollen Anwälte mit ihren Auftraggebern aushandeln. "Die Bundesrechtsanwaltskammer
hält jede Begrenzung des bestehenden Systems durch eine Deckelung der Anwaltsvergütung
für verfehlt. Hierdurch würde das durch das Gesetz geschaffene ausgewogene
Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant zu Lasten der Anwaltschaft verschoben,
wenn diese das Risiko eines kostendeckenden Honorars bei aufwändigen und
umfangreichen Verfahren mit sehr hohen Gegenstandswerten trägt. Letztendlich
subventioniert die Anwaltschaft damit die Rechtsverfolgung gerade leistungsstarker
Mandanten," so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK. "Allerdings
sind derart extrem hohe Streitwerte nicht das Tagesgeschäft der Anwaltschaft,"
ergänzt Dombek. Die BRAK begrüßt deshalb das grundsätzliche
Festhalten des Bundesverfassungsgerichts am bestehenden Gebührensystem von
Anwaltshonoraren in gerichtlichen Verfahren.
Berlin,
den 15. Mai 2007 Text ca. 33 Zeilen zu 50 Anschläge Ansprechpartner
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