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Nr. 15 vom 15. Mai 2007

Das gesetzliche System der Anwaltsvergütung dient dem Schutz der Rechtsuchenden und schafft durch Transparenz Rechtssicherheit bei der Kostenkalkulation

Bundesverfassungsgericht bestätigt bestehendes System der Anwaltsvergütung

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Das bestehende System der Anwaltshonorierung in Gerichtsverfahren, in dem in generalisierender Form für alle anwaltlichen Leistungen Pauschalvergütungssätze vorgesehen sind, dient dem Schutz der Rechtsuchenden und gibt diesen Rechtsicherheit bei der Kalkulation der möglichen Kosten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einer heute veröffentlichten Entscheidung festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hebt hervor, dass die typisierende Regelung des Gebührensystems den Mandanten Rechtssicherheit und den Anwälten eine angemessene Vergütung ermögliche. Allerdings ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine Begrenzung der gesetzlichen Anwaltsvergütung bei besonders hohen Streitwerten über 30 Mio Euro verfassungsgemäß. Ihren Mehraufwand in diesen Fällen sollen Anwälte mit ihren Auftraggebern aushandeln.

"Die Bundesrechtsanwaltskammer hält jede Begrenzung des bestehenden Systems durch eine Deckelung der Anwaltsvergütung für verfehlt. Hierdurch würde das durch das Gesetz geschaffene ausgewogene Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant zu Lasten der Anwaltschaft verschoben, wenn diese das Risiko eines kostendeckenden Honorars bei aufwändigen und umfangreichen Verfahren mit sehr hohen Gegenstandswerten trägt. Letztendlich subventioniert die Anwaltschaft damit die Rechtsverfolgung gerade leistungsstarker Mandanten," so Dr. Bernhard Dombek, Präsident der BRAK. "Allerdings sind derart extrem hohe Streitwerte nicht das Tagesgeschäft der Anwaltschaft," ergänzt Dombek. Die BRAK begrüßt deshalb das grundsätzliche Festhalten des Bundesverfassungsgerichts am bestehenden Gebührensystem von Anwaltshonoraren in gerichtlichen Verfahren.


Berlin, den 15. Mai 2007 Text ca. 33 Zeilen zu 50 Anschläge

Ansprechpartner für Rückfragen und nähere Informationen:
Rechtsanwältin Peggy Fiebig und Frauke Karlstedt
Littenstr. 9 · D - 10179 Berlin · Tel. (0 30) 28 49 39-19 · Fax (0 30) 28 49 39-11 · E-Mail: karlstedt@brak.de

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