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Nr. 16 vom 16. Mai 2007

Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. In einer heute veröffentlichten Entscheidung zu den Abhörmaßnahmen gegen den anwaltlichen Vertreter von Khaled El Masri betont das Bundesverfassungsgericht erneut die große Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. In seinem Beschluss mahnt das Gericht eine besonders sorgfältige Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerade bei Maßnahmen an, die den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG im Rahmen anwaltlicher Tätigkeit berühren.

"Die Entscheidung hebt den grundrechtlichen Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant und die herausgehobene Bedeutung der unüberwachten Berufsausübung hervor", begrüßt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer die Entscheidung. "Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um einen verstärkten staatlichen Zugriff auf persönliche Daten können diese Werte nicht nachdrücklich genug betont werden."


Berlin, den 16. Mai 2007 Text ca. 21Zeilen zu 50 Anschläge

Ansprechpartner für Rückfragen und nähere Informationen:
Rechtsanwältin Peggy Fiebig und Frauke Karlstedt
Littenstr. 9 · D - 10179 Berlin · Tel. (0 30) 28 49 39-19 · Fax (0 30) 28 49 39-11 · E-Mail: karlstedt@brak.de

Die Bundesrechtsanwaltskammer vertritt als Dachorganisation 27 Regionalkammern und die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und damit derzeit ca. 143.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik.