Nr. 16 vom 16. Mai 2007 Vertrauensverhältnis
zwischen Anwalt und MandantBundesrechtsanwaltskammer begrüßt
Urteil des BundesverfassungsgerichtsBundesrechtsanwaltskammer, Berlin.
In einer heute veröffentlichten Entscheidung zu den Abhörmaßnahmen
gegen den anwaltlichen Vertreter von Khaled El Masri betont das Bundesverfassungsgericht
erneut die große Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt
und Mandant. In seinem Beschluss mahnt das Gericht eine besonders sorgfältige
Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
gerade bei Maßnahmen an, die den Schutzbereich des Grundrechts aus Art.
12 Abs. 1 GG im Rahmen anwaltlicher Tätigkeit berühren. "Die
Entscheidung hebt den grundrechtlichen Schutz des Vertrauensverhältnisses
zwischen Anwalt und Mandant und die herausgehobene Bedeutung der unüberwachten
Berufsausübung hervor", begrüßt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr.
Alexander Ignor, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer
die Entscheidung. "Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um einen
verstärkten staatlichen Zugriff auf persönliche Daten können diese
Werte nicht nachdrücklich genug betont werden."
Berlin,
den 16. Mai 2007 Text ca. 21Zeilen zu 50 Anschläge Ansprechpartner
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