Nr. 36 vom 4. Dezember 2007"Das Gesetz
darf so nicht in Kraft treten"Bundesrechtsanwaltskammer
wendet sich zum Telekommunikationsüberwachungsgesetz an den BundespräsidentenBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Nachdem am Freitag auch der Bundesrat dem Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen
zugestimmt hat, wendet sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einem Schreiben
an den Bundespräsidenten mit der Bitte, das Gesetz nicht auszufertigen und
zu verkünden. Das Gesetz sei in Teilen verfassungswidrig, heißt
es in dem Brief an Bundespräsident Horst Köhler. Die Aufspaltung in
ein absolutes Abhörverbot bei Strafverteidigern, Seelsorgern und Abgeordneten
einerseits und ein lediglich relatives Abhörverbot bei den übrigen Berufsgeheimnisträgern
sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. "Die Kommunikation
zwischen Mandant und Scheidungsanwalt oder zwischen Klient und Psychotherapeut
betrifft in aller Regel den absoluten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung
und muss daher genauso einem absoluten Beweiserhebungsverbot unterliegen wie die
Kommunikation zwischen Mandant und Strafverteidiger", heißt es in dem
Schreiben. Im frühen Stadium einer heimlichen Überwachung sei ohnehin
selten erkennbar, ob die Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern tatsächlich
den geschützten Kernbereich betreffen. Auch die im Gesetz vorgesehenen
Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Kammer gegenüber dem
Bundespräsidenten. Danach könnten sämtliche Telekommunikationsverbindungsdaten
der letzten sechs Monate ermittelt und ausgewertet werden, obwohl die Anrufer
oder Angerufenen sämtlichst keiner Straftat verdächtig sind. Hier liege
ein schon durch das Gesetz zementierter schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis
und die darauf bezogene Verhältnismäßigkeit vor, so die BRAK. "Wir
sind verpflichtet, alles in unserer Macht stehende zu tun, um ein Inkrafttreten
des Gesetzes in der derzeitigen Form zu verhindern", bekräftigt der
Präsident der BRAK Axel C. Filges das Vorgehen. "Der Gesetzgeber hat
hier Eingriffsmöglichkeiten geschaffen, die in erheblichem Widerspruch zu
unseren verfassungsmäßigen Grundsätzen stehen. Ich gehe davon
aus, dass der Bundespräsident diese Aspekte bei seiner Prüfung berücksichtigen
wird." Berlin, den 4. Dezember 2007 Ansprechpartner
für Rückfragen und nähere Informationen: Rechtsanwältin
Peggy Fiebig und Frauke Karlstedt Littenstr. 9 · D - 10179 Berlin ·
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