Nr. 24 vom 17. Dezember 2008 BKA-Gesetz
Bundesrechtsanwaltskammer
kritisiert Kompromiss zur BKA-Novelle im Vermittlungsausschuss Bundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich in
dem heute erzielten Kompromiss zur BKA-Novelle nicht dazu entschließen können,
die vorgesehene Zwei-Klassen-Gesellschaft von Berufsgeheimnisträgern aufzuheben.
Vor geheimen Abhörmaßnahmen geschützt bleiben nur Abgeordnete,
Geistliche und Strafverteidiger, bei denen ein absolutes Beweiserhebungsverbot
bestehen soll. Die Kommunikation sog. "normaler" Rechtsanwälte,
Ärzte und Journalisten soll hingegen bei Ermittlungsmaßnahmen gegen
ihre Mandanten oder Dritte heimlich kontrolliert werden können. "Diese
Ungleichbehandlung bedeutet zugleich ein Stück Verlust von Vertrauen zwischen
Bürger und Staat. Wenn Mandanten im Gespräch mit ihrem Anwalt nicht
mehr sicher sein können, ob die Vertraulichkeit geschützt ist, dann
ist dies ein Verlust an Rechtsstaatlichkeit. Damit ist das Vertrauensverhältnis
zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig beschädigt," kritisiert der Präsident
der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Axel C. Filges das Ergebnis des Vermittlungsausschusses. "Wir
gehen davon aus, dass Bundestag und Bundesrat mit den Mehrheiten der Koalition
den Kompromiss des Vermittlungsausschusses absegnen werde. Ein wichtiges Signal
ist deshalb für uns ein Gesetzesentwurf der FDP-Bundestagsfraktion mit dem
die Ungleichbehandlung der Berufsgeheimnisträger aufgehoben werden soll,"
so Filges. Der Gesetzesentwurf der FDP, in dem ein gleichrangiger Schutz aller
Berufsgeheimnisträger bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen gem. §
160a StPO geregelt werden soll, wird Anfang 2009 im Bundestag beraten werden.
Berlin, den 17. Dezember
2008
Ansprechpartner für Rückfragen und
nähere Informationen: Rechtsanwalt Stephan Göcken, Sprecher der
Geschäftsführung der BRAK, Frauke Karlstedt Littenstr. 9 ·
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· E-Mail: karlstedt@brak.de Die Bundesrechtsanwaltskammer
vertritt als Dachorganisation 27 Regionalkammern und die Rechtsanwaltskammer beim
Bundesgerichtshof und damit derzeit ca. 147.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
in der Bundesrepublik.
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