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Nr. 15 vom 27.10.2009 Keine anwaltliche
"Zwei-Klassen-Gesellschaft" Bundesrechtsanwaltskammer für absolutes
Abhörverbot in Rechtsanwaltskanzleien
Bundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Mit Nachdruck begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer die
Vereinbarung der Regierungskoalitionen zum anwaltlichen Berufsgeheimnisschutz.
CDU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Strafprozessordnung
so zu ändern, dass künftig nicht mehr nur Strafverteidiger, sondern
alle Rechtsanwälte vor Abhörmaßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung
Dritter geschützt sind. Die gesetzliche Differenzierung, die von der Vorgängerregierung
erst vor zwei Jahren eingeführt wurde, soll deshalb nach dem Willen der Koalitionsparteien
wieder aufgehoben werden.
"Für Mandanten ist es unerheblich,
ob sie ihren Anwalt in einer Strafsache oder wegen eines sonstigen rechtlichen
Problems aufsuchen. Wichtig ist allein die Frage, ob die Gesprächsinhalte
wirklich vertraulich bleiben", erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
die Bedeutung des Berufsgeheimnisschutzes. "Wir freuen uns, dass die neue
Regierung den hohen Wert eines vertraulichen Anwalt-Mandanten-Verhältnisses
anerkennt und die anwaltliche "Zwei-Klassen-Gesellschaft" wieder abschafft."
Die
Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und "sonstigen" Rechtsanwälten
bei Abhörmaßnahmen ist aber nicht nur aus politischen Gründen
untragbar, sondern birgt in seiner konkreten Anwendung erhebliche Gefahren für
den Rechtsuchenden. Bereits seit Beginn der Beratungen des Gesetzes vor drei Jahren
hatte die Bundesrechtsanwalts-kammer darauf hingewiesen, dass in einem frühen
Stadium heimlicher Ermittlungsmaßnahmen oft nicht erkannt werden kann, ob
ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger oder in anderen Rechtsangelegenheiten tätig
ist. Die Frage, ob eine Abhörmaßnahme zulässig ist, kann deshalb
in der Praxis oft erst nach Kenntnisnahme vom Inhalt des Gesprächs entschieden
werden. Die sachlich nicht begründbare Unterscheidung birgt daher ein erhebliches
Missbrauchspotential, unverdächtige Rechtsanwälte abzuhören, bis
sich deren Strafverteidigereigenschaft erwiesen hat. Ansprechpartner
für Rückfragen und nähere Informationen: Rechtsanwältin
Peggy Fiebig, Cornelia Kaschel-Blumenthal Littenstr. 9 · 10179 Berlin
· Tel. (0 30) 28 49 39-19 · Fax (0 30) 28 49 39-11 E-Mail: kaschel@brak.de Die
Bundesrechtsanwaltskammer vertritt als Dachorganisation 27 Regionalkammern und
die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und damit derzeit ca. 150.000 Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik. | |
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