Nr. 17 vom 15. 12. 2009Kein Generalverdacht gegen
die Bevölkerung Bundesrechtsanwaltskammer bekräftigt Ablehnung der
VorratsdatenspeicherungBundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Anlässlich
der heutigen mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
bekräftigt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erneut ihre Ablehnung einer
anlasslosen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten.
Dem Karlsruher
Gericht liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor, die sich gegen das Gesetz zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung richten. In diesem Gesetz,
das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet wurde, ist unter anderem
vorgesehen, dass Telekommunikationsdaten von den Diensteanbietern sechs Monate
lang gespeichert werden. Die Daten können dann unter bestimmten Voraussetzungen
von den Behörden zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgerufen werden.
"Der
Gesetzgeber hat hier dem Staat Kompetenzen eröffnet, die in erheblichem Widerspruch
zu unseren verfassungsmäßigen Grundrechten stehen", erläutert
der Präsident der BRAK Axel C. Filges die Ablehnung der BRAK. "Bürger
werden durch die Vorratsdatenspeicherung unter einen Generalverdacht gestellt.
Das Gesetz greift damit unverhältnismäßig in das Fernmeldegeheimnis
und in das Recht der informationellen Selbstbestimmung ein und verletzt den vom
Bundesverfassungsge-richt wiederholt festgestellten absolut geschützten Kernbereich
privater Lebensgestaltung."
Ansprechpartner
für Rückfragen und nähere Informationen: Rechtsanwältin
Peggy Fiebig, Cornelia Kaschel-Blumenthal Littenstr. 9 · 10179 Berlin
· Tel. (0 30) 28 49 39-19 · Fax (0 30) 28 49 39-11 E-Mail: kaschel@brak.de Die
Bundesrechtsanwaltskammer vertritt als Dachorganisation 27 Regionalkammern und
die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof und damit derzeit ca. 150.000 Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik. |