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Nr. 01 vom 02. 03. 2010Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur VorratsdatenspeicherungBundesrechtsanwaltskammer,
Berlin. Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht
die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form für nichtig erklärt
hat.
"Wir hatten bereits in unserer Stellungnahme zum damaligen Gesetzentwurf
eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung darauf hingewiesen,
dass die Verwertung anlasslos auf Vorrat gespeicherter Telekommunikationsdaten
im Strafverfahren viel zu weit gehe und es an einer Begrenzung durch einen Katalog
schwerster Straftaten fehle. Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht
heute bestätigt", erklärte RA Axel C. Filges, Präsident der
Bundesrechtsanwaltskammer. "Hervorzuheben ist, dass das Bundesverfassungsgericht
auch für einen engen Kreis von auf besondere Vertraulichkeit angewiesenen
Telekommunikationsverbindungen ein grundsätzliches Übermittlungsverbot
fordert. Damit wird auch die Telekommunikation mit dem Anwalt geschützt,"
erklärte er weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hat die sechsmonatige
anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter,
die auf einer europäischen Richtlinie beruht, nicht für verfassungswidrig
erklärt. Da die sechsmonatige Speicherpflicht unangetastet bleibt, musste
das Bundesverfassungsgericht die Sache auch nicht dem Europäischem Gerichtshof
vorlegen. Das Gericht betont aber zu Recht, dass die europarechtlichen Vorgaben
nur die Speicherung betreffen, nicht aber die Verwendung gespeicherter Daten,
die sich nach innerdeutschen Regelungen richtet. Diese innerdeutschen Verwendungsregeln
verstoßen gegen das Grundrecht auf unüberwachte Telekommunikation.
Die Entscheidung liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung, z.B.
zur Online-Durchsuchung und stärkt erneut die bürgerlichen Freiheitsrechte
gegenüber all zu weiten Eingriffsmöglichkeiten des Staates. Außerdem
unterstützt das Urteil die Bemühungen der Vizepräsidentin der EU-Kommission,
Viviane Reding, die Vorratsdatenspeicherung nach der EU-Richtlinie auf ihre Übereinstimmung
mit europäischen Grundrechten zu überprüfen.
Ansprechpartner
für Rückfragen und nähere Informationen: Rechtsanwältin
Peggy Fiebig, Cornelia Kaschel-Blumenthal Littenstr. 9 · 10179 Berlin
· Tel. (0 30) 28 49 39-19 · Fax (0 30) 28 49 39-11 E-Mail: kaschel(at)brak.deDie
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