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29.04.1999
"In bester Verfassung ?!
50 Jahre Grundgesetz"
Wanderausstellung der Bundeszentrale für politische Bildung
und der Bundesrechtsanwaltskammer in zehn deutschen Städten.
Eröffnung im Bundesverfassungsgericht am 29. April 1999
Ausstellung in Karlsruhe bis zum 3. Juni 1999
Bundesrechtsanwaltskammer / Bundeszentrale für politische
Bildung, Bonn / Karlsruhe.
Am 23. Mai 1999 jährt sich zum 50. Mal die Unterzeichnung
des deutschen Grundgesetzes. 1949 wurde es als Verfassung des "Staatsfragments"
Bundesrepublik Deutschland geschaffen, das auf einem Teil des zerstörten
und besetzten Deutschlands errichtet worden war. Ursprünglich
dafür gedacht, "dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit
eine Ordnung zu geben" (so die Präambel des Grundgesetzes
bis 1990), hat das Grundgesetz die 40 Jahre der deutschen Teilung
ebenso überlebt wie den Prozeß der Wiedervereinigung.
Heute ist keine Rede mehr davon, das Grundgesetz durch eine neue
Verfassung zu ersetzen. Demokratische Verfassungen in aller Welt
orientieren sich an seinem Vorbild.
Die Wanderausstellung "In bester Verfassung?! 50 Jahre Grundgesetz",
die die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundeszentrale für
politische Bildung gemeinsam durchführen, soll diesen Wandel
greifbar machen: Sie zeigt die Geschichte des Grundgesetzes vom
Staatsgründungsauftrag der Besatzungsmächte über
die ehrgeizige Arbeit des Parlamentarischen Rats bis hin zu den
Bewährungsproben, die die junge Demokratie in den darauffolgenden
Jahrzehnten zu bestehen hatte. Die Spiegelaffäre, die Notstandsdebatte
und die Terrorismuskrise seien als Beispiele genannt.
Auch zeichnet die Ausstellung das wechselhafte Verhältnis der
Bundesrepublik zum anderen Teil Deutschlands nach: Das anfängliche
Beharren auf dem Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik gegenüber
der DDR, das sich im Streit um die Wiederbewaffnung manifestierte,
spielte sich ebenso vor dem Wiedervereinigungsgebot im Grundgesetz
ab wie die Normalisierung der deutsch-deutschen Nachbarschaft durch
den Grundlagenvertrag 1972 und die Wiedervereinigung selbst im Jahr
1990. Gleichzeitig ist die Geschichte des Grundgesetzes in Teilen
auch die Geschichte der europäischen Einigung: Das Grundgesetz
hat von Anfang an die Grundlagen dafür gelegt, daß das
vereinte Europa Wirklichkeit werden konnte.
Es wird in der Ausstellung deutlich, daß das Grundgesetz
von Menschen für Menschen gemacht wurde. Einzelne Personen,
die in der Geschichte des Grundgesetzes auf beispielhafte Weise
ihre Spuren hinterlassen haben, werden auf Biographiesäulen
porträtiert Männer und Frauen, die in politischen
Funktionen, als Anwälte oder als einfache Bürger auf das
Verfassungsleben der Bundesrepublik einwirkten.
Nicht nur der Entwicklungsprozeß, auch die Inhalte des Grundgesetzes
werden vorgestellt. Dabei wird auf schematische und trockene Schaubilder
verzichtet. Am konkreten Beispiel läßt sich am besten
zeigen, was im Grundgesetz eigentlich steht: Anhand der Gründung
der Staatsorgane 1949 wird erkennbar, wie das Grundgesetz den Aufbau
des Staates regelt. In vier gesonderten Themenblöcken werden
Einzelaspekte der Verfassung die Rolle des Bundesverfassungsgerichts,
die Bundesstaatlichkeit, die Gleichberechtigung der Frau und die
deutsche Einheit greifbar und nachvollziehbar gemacht. Wichtige
Grundrechte und Verfassungsprinzipien finden sich als Zitate überall
in der Ausstellung.
Insgesamt wird die Geschichte des Grundgesetzes als Erfolgsgeschichte
gewürdigt. Dabei war und ist das Grundgesetz immer wieder auch
Gefährdungen ausgesetzt. Die Verfassung und insbesondere die
Grundrechte bedürfen eines effektiven Schutzes. Das gilt auch
für das Handeln des Staates und seiner Organe selbst.
Die Ausstellung "In bester Verfassung?! 50 Jahre Grundgesetz",
soll außerdem vermitteln, daß es sich beim Grundgesetz
nicht um einen statischen Text handelt, der für alle Ewigkeit
festgeschrieben wäre, sondern um einen in ständiger Weiterentwicklung
befindlichen und offenen demokratischen Prozeß. So lassen
sich auf dem Boden des Grundgesetzes auch widersprüchliche
Positionen vertreten und diskutieren. Das Grundgesetz und seine
Ausgestaltung bedürfen der kontroversen Diskussion. Gleichzeitig
ermöglicht es das Grundgesetz, in einer pluralistischen Gesellschaft
unterschiedliche Lebensweisen, Weltanschauungen, politische Überzeugungen
und wirtschaftliche Aktivitäten auf dem gemeinsamen Fundament
der Verfassung zu vereinbaren.
Die Ausstellung wird heute am 29. April 1999 um 11.00 Uhr im Karlsruher
Bundesverfassungsgericht durch dessen Präsidentin, Frau Prof.
Dr. Jutta Limbach, vor ca. 300 geladenen Gästen eröffnet.
Nach den Grußworten des Parlamentarischen Staatssekretärs
im Bundesjustizministerium, Herrn Prof. Dr. Eckhart Pick, und des
Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe, Herrn Heinz Fenrich
werden die Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Herr
RAuN Dr. Eberhard Haas, und der Bundeszentrale für politische
Bildung, Herr Dr. Günter Reichert zur Ausstellung einführen.
Von Freitag, den 30. April bis zum 3. Juni 1999 ist die Ausstellung
im BVerfG für die Öffentlichkeit zugänglich, wobei
der Eintritt kostenlos ist.
Öffnungszeiten der Austellung im BVerfG: Mo. - So. 10.00 -
19.00 Uhr,
Do. 10.00 - 21.00 Uhr; am 12. Mai 1999 ist die Ausstellung geschlossen.
Termingerecht zur Eröffnungsveranstaltung erscheint im
Verlag Dr. Otto Schmidt der Ausstellungskatalog "In bester
Verfassung?! 50 Jahre Grundgesetz" (Verkaufspreis 24,80 DM),
herausgegeben von Stephan Detjen. Er enthält neben einer ausführlichen
ausstellungsbegleitenden Dokumentation auch Beiträge u.a. von
Jutta Limbach, Joachim Gauck und Ernst Gottfried Mahrenholz. Der
Katalog ist im Buchhandel unter der ISBN-Nr. 3-504-10003-6 erhältlich.
Darüber hinaus besteht seit Mitte April 1999 für interessierte
Besucher die Möglichkeit, sich via Internet vorab bereits einen
virtuellen Eindruck von der Wanderausstellung zu verschaffen. Unter
"http://www.50-jahre-grundgesetz.de" werden neben exemplarischen
Bildern und Texten u.a. der Inhaltsüberblick zu dem Ausstellungskatalog
sowie Filme über die Wanderausstellung angeboten.
Im Anschluß an Karlsruhe folgen bis Juni 2000 neun weitere
Stationen:
München 11.06.99 - 17.07.99
Köln 24.07.99 - 27.08.99
Oldenburg 03.09.99 - 01.10.99
Frankfurt an der Oder 08.10.99 - 12.11.99
Schwerin 19.11.99 - 01.01.00
Bremen 08.01.00 - 03.02.00
Kiel 10.02.00 - 17.03.00
Erfurt 24.03.00 - 28.04.00
Saarbrücken 05.05.00 - 09.06.00
Die Wanderausstellung wird unterstützt vom Anwalt-SuchService
und vom DeutschlandRadio.
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