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24.09.1999
Drei Monate bis zum Titel - acht Monate bis zur Vollstreckung
Rechtsanwaltskammern kritisieren Verzögerungen im Vollstreckungswesen
in Baden-Württemberg
Die Bundesrechtsanwaltskammer und die vier Rechtsanwaltskammern
in Baden-Württemberg (Freiburg - Karlsruhe - Stuttgart - Tübingen)
schlagen Alarm. Der Grund dafür liegt darin, daß die
Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg überlastet sind
und Vollstreckungen nicht mehr zeitnah erledigen können, so
wie dies eigentlich Aufgabe eines funktionierenden Rechtsstaates
sein muß.
"Derzeit liegt die Spanne zwischen der Erteilung eines Vollstreckungsauftrages
und dessen Erledigung bei rund acht Monaten", erklärt
Rechtsanwalt Dr. Jobst Wellensiek, Präsident der Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe, auf der heutigen Pressekonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer
anläßlich deren 86. Hauptversammlung (24.09.99) in Karlsruhe.
"In dieser Zeit kann der Schuldner längst Pleite gegangen
sein. Die Größenordnung des wirtschaftlichen Schadens
durch verspätete Vollsteckungen kann nur erahnt werden. Ob
und inwieweit der Staat hier haftbar gemacht werden kann, ist eine
offene Frage. Und dabei", gibt Dr. Wellensiek zu bedenken,
"nimmt der Staat für das Gerichtsverfahren vom Gläubiger
erhebliche Gebührenvorschüsse. Er sollte diese Mittel
deshalb auch dafür einsetzen, daß zügig vollstreckt
werden kann."
Jedenfalls sind die Gläubiger - zu Recht - sehr verärgert
und äußern gegenüber ihren Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälten großen Unmut. Die Rechtsanwälte
ihrerseits müssen sich für etwas rechtfertigen, was sie
überhaupt nicht zu vertreten haben.
"Dieser Zustand ist nicht etwa eingetreten, weil die Gerichtsvollzieher
untätig sind. Vielmehr hat der Staat seit dem 1. Januar dieses
Jahres den Gerichtsvollziehern zusätzlich die Aufgabe der Abnahme
der eidesstattlichen Versicherung, auch Offenbarungseid genannt,
übertragen, was bis dahin den Rechtspflegern bei den Amtsgerichten
oblag", verdeutlicht Dr. Wellensiek: "Durch diese neue
Aufgabe sind die Gerichtsvollzieher so stark belastet, daß
sie praktisch zu keiner Vollstreckung kommen."
Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer und der vier baden-württembergischen
Rechtsanwaltskammern liegt der "schwarze Peter" also genaugenommen
beim Staat. Dieser müsse dafür sorgen, daß die rechtsstaatliche
Grundversorgung gewährleistet wird, wozu auch zeitnahe Vollstreckungen
gehören.
Die Rechtsanwälte in Baden-Württemberg (derzeit rund
10.000) fordern daher im Interesse ihrer Mandanten die sofortige
Verbesserung des derzeitigen Zustandes. "Wir schlagen vor,
daß Rechtspfleger, die bei den Insolvenzverfahren nicht dem
erwarteten Maße gebraucht werden, vorübergehend als Gerichtsvollzieher
eingesetzt werden", erklärt der Präsident der Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe, "außerdem arbeiten Gerichtsvollzieher kostendeckend
und reißen keine neuen Löcher in den Staatshaushalt.
Zur zeitweisen Überbrückung des Mißstandes könnte
man auch daran denken, junge Juristen mit Zeitverträgen als
Gerichtsvollzieher einzustellen."
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