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27.12.1999
1. Januar 2000: 100 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch
Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor Rechtszersplitterung
Zum Millenniumswechsel wird das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
100 Jahre alt. Am 01.01.1900 trat das BGB in Kraft und damit nach
Jahrhunderten der Rechtszersplitterung erstmals ein einheitliches
Privatrecht für ganz Deutschland.
"Die klare Struktur des BGB mit knapp gefaßten klaren
Gesetztesnormen, macht es zu einem für den Rechtspraktiker
überschaubaren Regelwerk.", erklärt Rechtsanwalt
und Notar Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer,
"hiervon hat sich bedauerlicherweise die heutige Gesetzgebung
mit ihrer Tendenz zur Normierung komplizierter Einzelfallsregelungen
weit entfernt."
Trotz seines hohen Alters hat das BGB in der heutigen
schnellebigen Zeit seinen Grundcharakter weitgehend nicht verändert.
Grundlegende Reformen erlebte vor allem das - ursprünglich
patriarchalisch ausgerichtete - Familienrecht und das vom Wirtschaftsliberalismus
geprägte Schuldrecht durch sozialpolitische Ergänzungen,
beispielsweise im Bereich des Miet- und Arbeitsrechts.
Zahlreiche Ergänzungen erfuhr das BGB in jüngerer Zeit
über den europäischen Gesetzgeber mit Spezialgesetzen,
wie dem Gesetz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG),
dem Produkthaftungsgesetz, dem Haustürwiderrufsgesetz oder
dem Verbraucherkreditgesetz. "Die zunehmende Europäisierung
des Zivilrechts darf jedoch nicht zu einer bereits tendenziell bemerkbaren
Zersplitterung des national gewachsenen Privatrechts führen,"
mahnt Dr. Dombek an, "durch die Schaffung weiterer Spezialgesetze
außerhalb des BGB, besteht die Gefahr, daß die Übersichtlichkeit
des bürgerlichen Rechts verloren ginge."
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